Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) soll als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes seit 1.1.2019 die Teilhabe von Langzeitleistungsbeziehenden fördern (siehe auch https://kurzlinks.de/oak7 ). Dabei geht es um Personen, die in der Regel innerhalb der letzten sieben Jahre sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, unabhängig davon, ob sie arbeitslos waren oder nicht.
Januar 2026
Im Januar 2026 wurden im Bestand 15.800 Personen gefördert – das entspricht dem Niveau vom Mai 2019, also fünf Monate nach Einführung. Die Zahl der Eintritte betrug 480. Diese Zahl liegt etwas höher als in den Monaten 2025. Das könnte aber daran liegen, dass im Januar ein neues Haushaltsjahr beginnt und das Jahr 2025 überwiegend durch die die vorläufige Haushaltsführung des Bundes geprägt war.

Perspektive
Die Entwicklung, das zeigen die Bestandszahlen, ist weiterhin von einem Rückgang geprägt und eine Trendwende nicht in Sicht (vgl. 2024: Stärkster Abbau von „Teilhabe am Arbeitsmarkt“).
Nötig ist weiterhin eine Weiterentwicklung der Förderbedingungen wie auch eine verbesserte Mittelausstattung der Jobcenter.
