Die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“.
Das zweistufige Verfahren sieht vor, dass sich zunächst die Jobcenter im Rahmen eines Konzeptwettbewerbs sich am Programm beteiligen und anschließend die Fördermittel an Arbeitgeber weiterleiten.
Das Programm ist stark an dem der Bürgerarbeit orientiert, wenn man von Details der Zielgruppendefinition absieht. Statt einer vorausgehenden Aktivierungsphase gibt es nun begleitende Aktivitäten, die selbst nicht gefördert werden. Der Bedarf an Gesundheitsförderung im Programm wird ausdrücklich anerkannt.
Eine Aufstockung des Zuschusses durch Länder, Kommunen oder Dritte ist nicht möglich (s. Beitrag zum Bundesrechnungshof in diesem Blog). Dies wird den Interessentenkreis unter den Arbeitgebern einschränken.
Die ersten Teilnehmenden werden vermutlich im Herbst eintreten können.
Für Beschäftigungsträger ist das Programm sicherlich attraktiver als das ESF-Förderprogramm für Langzeitarbeitslose. Die Lohnkosten der Teilnehmenden werden praktisch vollständig gefördert. Positiv ist die Möglichkeit der stufenweise Erhöhung der Wochenstundenzahl.
Problematisch in der Umsetzung wird die Konstruktion der zu förderneden Arbeitsverhältnisse, als zusätzlich und wettbewerbsneutral und im
öffentlichen Interesse – wie die umstrittenen Arbeitsgelegenheiten.
Das Programm ist relativ klein – bundesweit 10.000 Plätzze – und nur ein Drittel so groß wie Bürgerarbeit.
Laut Richtlinie ist die „Durchführung geeigneter begleitender Aktivitäten, wie ausführliches
Profiling im Vorfeld der Einstellung und intensive Betreuung und Vermittlung während
der Beschäftigung, sind unverzichtbar.“ Es bleibt unklar, welchen Zusatznutzen das Programm diesbezüglich liefert, wenn die dafür nötigen Mittel vermutlich aus dem Eingliederungstitel für die Jobcenter kommen. Bleibt dieser gleich hoch in der Höhe, werden die vorhandenen Mittel auf die Programm-Zielgruppe gelenkt und für andere Leistungberechtigte stehen dann entsprechend weniger Fördermittel zur Verfügung. Von daher ist anzunehmen, dass vor allem auf Kommunen Druck ausgeübt wird, sich finanziell zu beteiligen – obgleich es sich z.B. bei Profiling oder intensive Betreuung und Vermittlung um SGB-II-Regelaktivitäten handelt.