Haushaltsentwurf 2025 für die Jobcenter

Der Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 24.6.2025 vom Bundeskabinett beschlossen.

Für das SGB II sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen (Stand: 23.6.2025):

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Eingliederungstitel

Für die Träger spielt der Eingliederungstitel eine wichtige Rolle. Es ist eine Summe von 4,1 Mrd. Euro geplant. Gegenüber dem Vorjahr ist hier eine Kürzung von 50 Millionen Euro vorgesehen, zumindest wenn man die Soll-Ansätze im Haushalt zugrunde legt. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Kosten für die Fort- und Weiterbildung sowie die berufliche Reha im Jahr 2025 anders als im Jahr 2024 von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden (Wechsel der Zuständigkeit zum 1. Januar 2025). Bei der Bewertung dieser Kürzung sollte außerdem berücksichtigt werden, dass die Jobcenter im Jahr 2025 geringere Ausgaben haben werden (im Vergleich zum Vorjahr), da ein Großteil des Haushaltsjahres unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung umgesetzt wird.

Oft schichten Jobcenter Mittel aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten um, um die Personal- und Sachkosten decken zu können. Dadurch sinkt das verfügbare Budget der Leistungen in Arbeit zusätzlich (s. u.). Diese Umschichtung kann regional unterschiedlich ausfallen.

Die Eingliederungsmittel können – wie in den Vorjahren – durch Übertragung von Ausgabenresten (bis zu 350 Millionen Euro) ins aktuelle Jahr erhöht werden.

Der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) kommt im bisherigen Umfang dazu (bis zu 700 Millionen Euro). Allerdings wurde dies bisher nicht ausgeschöpft. Erwähnenswert ist außerdem, dass der PAT für 2025 weiterhin auf § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschränkt bleibt.

Verwaltungskosten

Die Verwaltungskosten werden 2025 um 200 Mio. Euro gegenüber 2024 (Soll) auf 5,25 Mrd. Euro erhöht. Betrachtet man die Ist-Kosten für 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, so wird auch im Jahr 2025 die Mittelzuweisung für die Verwaltungskosten zu gering sein. Eine Umschichtung von rund 1 Mrd. Euro zulasten des Eingliederungstitels scheint für das Jahr 2025 wahrscheinlich.

Noch ein Hinweis am Rande: Verwaltungskosten im SGB II beinhalten die Kosten für die Beratung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden und die Personalkosten für ihre Vermittlung in Arbeit und Ausbdilung. Der Anteil der Verwaltungskosten im herkömmlichen Sinn ist deutlich kleiner als die Kosten für Beratung.

Annahmen

In dieser Planung wird außer dem Hinweis, dass mit einer Zunahme der Zahl der Personen im Bürgergeld-Leistungsbezug gerechnet wird, keine weitere Annahme ausgewiesen.

Da die Regelsätze im SGB II (Bürgergeld, Passivleistungen) in den Jahren 2024 und 2025 die gleiche Höhe haben, lässt sich die Zunahme der Leistungsberechtigten aus der Steigerung des Bürgergeld-Planungsansatzes abschätzen. Diese Steigerung beträgt nach dieser Rechnung rund 11,7 Prozent.

Die Konsequenz ist, dass bei fast gleichbleibenden Verwaltungskosten die Leistungen des SGB II (Unterkunft, Lebensunterhalt, Eingliederung) vermutlich für mehr als zehn Prozent zusätzliche Leistungsberechtigte erbracht werden müssen. Das hat zur Folge, dass der Umschichtungsbetrag noch höher ausfallen muss oder die Eingliederungsleistungen pro Leistungsberechtigtem sinken müssen.

Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF

Der Planungsansatz für Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF ist deutlich angehoben auf nun 450 Mio. Euro. Dabei stellt sich die Frage, ob diese Summe nach den bisherigen Kürzungen und dem Wegfall von Angeboten in diesem Haushaltsjahr noch ausgeschöpft werden kann.

Mögliche Änderungen

Der Gesetzesentwurf zum Bundeshaushalt 2025 wurde dem Bundestag am 24.6.2025 vorgestellt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum September 2025 abgeschlossen sein. Bis dahin können sich die Ansätze noch ändern.

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