Im Jahr 2003 wurde das Gesetz zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) beschlossen, welches am 1. Januar 2005 in Kraft trat (siehe 20 Jahre SGB II: Eine rechtliche Retrospektive der Grundsicherung für Arbeitsuchende). Seitdem sind 20 Jahre vergangen.
Das Gesetz war bereits zu Beginn im Vergleich zum Bundessozialhilfegesetz regelungsreicher und detaillierter. Die Menge an Regelungen, Vorgaben und Ausnahmen davon für Leistungsberechtigte sowie für die Jobcenter hat in den 20 Jahren des Bestehens des Gesetzes erheblich zugenommen. Der Bund regelt im Gesetz (und nicht etwa in einer Verordnung) sehr kleinteilig selbst Vorgaben, die die Prozessabläufe in den Jobcentern betreffen.
Der Umfang des Gesetzestextes hat sich in 20 Jahren mehr als verdreifacht, wenn man die Zeichenzahl heranzieht.

Ein sichtbares Zeichen des seit Jahren angekündigten und versprochenen Bürokratieabbaus wäre eine Vereinfachung des Gesetzes: weniger Gesetzestext und mehr Vertrauen in Leistungsberechtigte und Jobcenter.
