Mit dem § 16k SGB II wurde zum 1.7.2023 ein neues Förderinstrument geschaffen, das erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit und jungen Menschen zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung offenstehen soll.
Unter dem Titel „Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II“ durfte ich in einem Aufsatz für die juristische Zeitschrift info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht auf § 16k SGB II eingehen (2024, S. 217-221).
Zunächst wird das Neue dieses Instrumentes und das Verhältnis zu anderen Instrumenten beschrieben. Danach werden nach einem Jahr Umsetzung in der Praxis zwei Problembereiche beleuchtet: Sozialpädagogischer Aspekt und Probleme durch Ausschreibungen. Der Beitrag schließt neben einem Fazit.
Zum Aufsatz: doi.org/10.5771/1862-0469-2024-5-217
Die Zeitschrift ist beim Nomos-Verlag erhältlich.
Andreas Hammer