Im Sondierungspapier vom 8.3.2025 der CDU, CSU und SPD gibt es folgende Aussagen zum Bürgergeld (kursiv). Jeweils darunter folgt eine erste Einschätzung.
Das bisherige Bürgergeldsystem gestalten wir zu einer neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende um. Es muss sichergestellt werden, dass die Jobcenter für die Eingliederung ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt bekommen.
Solche Absichtserklärungen sind seit Jahren bekannt. Die Jobcenter benötigen ausreichend Mittel nicht nur für die Eingliederung, sondern auch für Personal und Sachkosten. Ausreichende Mittel sind gerade das Nötigste.
Wir stärken die Vermittlung in Arbeit. Für die Menschen, die arbeiten können, soll der Vermittlungsvorrang gelten. Diese Menschen müssen schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden.
Der Vermittlungsvorrang, wie er vor dem Bürgergeldgesetz bestanden hat, soll wieder Standard werden. Dabei geht es nicht allein um die vorrangige Vermittlung in Arbeit, sondern auch um die „schnellstmögliche“. Dies hat bisher zur Folge gehabt, dass irgendeine Arbeit schnell angenommen werden musste, ohne dass die Nachhaltigkeit der Integration damit hergestellt werden konnte.
Für diejenigen, die aufgrund von Vermittlungshemmnissen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden, werden wir vor allem durch Qualifizierung eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt ermöglichen.
Neben einer fehlenden Qualifizierung gibt es weitere Vermittlungshemmnisse wie Alter, Geschlecht, fehlende Kinderbetreuung, Krankheiten, Behinderung usw. Vermittlungshemmnisse sollen vor allem durch Qualifizierung beseitigt werden. Das wird nicht ausreichen. Offen ist, wie die zugesagte Qualifizierung ermöglicht werden sollen, wenn die Jobcenter seit 1.1.2025 hier gar keine Zuständigkeit mehr haben. Vermutlich bleibt die Aussage folgenlos, wenn die Zuständigkeit für Qualifizierung nicht zu den Jobcentern zurückverlagert wird.
Wir werden Vermittlungshürden beseitigen, Mitwirkungspflichten und Sanktionen im Sinne des Prinzips Fördern und Fordern verschärfen. Bei Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen. Für die Verschärfung von Sanktionen werden wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beachten.
Nach dem das Bundesverfassungsgericht 2019 bestimmte gesetzliche Regelungen zur Sanktion als verfassungswidrig beurteilt hatte, wurden die teilweise zurückgenommenen Sanktionen wieder reaktiviert. Diese sollen nun noch weiter verschärft werden. „Verweigerer“ wirken wie ein Magnet auf manche Parteien. Es wird eine rechtliche Überdehnung und Missachtung des BVerfG-Urteils und eine erneute Verurteilung in Kauf genommen.
Großangelegter Sozialleistungsmissbrauch, im Inland sowie durch im Ausland lebende Menschen, muss beendet werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wollen wir weiter stärken und so härter gegen diejenigen vorgehen, die illegale Beschäftigung betreiben oder die „schwarz“ arbeiten.
Hier werden Leistungsberechtigte wieder in den Kontext von Sozialleistungsmissbrauch gestellt. Es stellt sich die Frage, warum bisher dieser großangelegte Sozialleistungsmissbrauch nicht beendet wurde. Man müsste stärker gegen „Schwarzarbeitgeber“ vorgehen, aber noch viel stärker Straftaten wie cum-ex-Straftaten verfolgen und zur Verteilung bringen, die einen sehr viel größeren finanziellen Schaden verursacht haben.
Viele soziale Leistungen sind unzureichend aufeinander abgestimmt. Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung durch Wohngeld und Kinderzuschlag. Wir wollen, das – wo immer möglich – Leistungen und Beratung aus einer Hand erbracht werden. Die Prozesse müssen digitalisiert werden.
Das ist Ziel fast jeder Regierung: das Zusammenfassen, bevorzugt durch Digitalisierung, von Leistungen, die man erst selbst als Politik getrennt hat. So ist die Bundesagentur für Arbeit für die Förderung der beruflichen Weiterbildung geworden, auch wenn die zu Fördernden im Rechtskreis SGB II und nicht im SGB III sind. Das Zusammenfassung von Leistungen ist in dieser Hinsicht nicht nur komplex, sondern verlangt von den Politiker*innen ein hohes Maß als Selbstbeschränkung.
Mit fortschreitenden Sondierungen wird klarer, was sich im SGB II und SGB III tun wird. Da das SGB II aus Steuermitteln finanziert wird, ist auch die Haushaltsfrage von Bedeutung. Eine Gegenfinanzierung von Zusagen (ausreichend Mittel zur Eingliederung) aus dem System selbst heraus (mehr Sanktion, mehr Vermittlung, schnellere Vermittlung) hat bisher nicht funktioniert.