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Schlagwort-Archive: § 16k SGB II
Entwicklung der ganzheitlichen Betreuung im SGB II
Zum 1.7.2023 ist als neues Förderinstrument für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ eingeführt worden. Mit diesem Instrument gemäß § 16k SGB II können Jobcenter die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Maßnahmenteilnehmenden sowie die Begleitung von Ausbildungsinteressierten und Auszubildenden flexibel fördern. Nun liegen die ersten Daten zur Nutzung vor. Weiterlesen
Veröffentlicht unter Bürgergeld, Fort- und Weiterbildung, SGB II
Verschlagwortet mit Arbeitslose, Betreuung, coaching, Eingliederung, Langzeitarbeitslose, Statistik, § 16k SGB II
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