Entwicklung der ganzheitlichen Betreuung im SGB II

Zum 1.7.2023 ist als neues Förderinstrument für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II die „ganzheitliche Betreuung“ eingeführt worden. Mit diesem Instrument gemäß § 16k SGB II können Jobcenter die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitslosen und Maßnahmenteilnehmenden sowie die Begleitung von Ausbildungsinteressierten und Auszubildenden flexibel fördern.

Bis zum Oktober 2023 sind deutschlandweit 1.255 Personen mit Bürgergeld-Bezug in diesen Maßnahmetyp eingetreten. Im Bestand waren 1.099. Demnach gibt es bereits nach kurzer Zeit erste Austritte.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; eigene Darstellung

Die weitere Entwicklung der „ganzheitlichen Betreuung“ wird vermutlich positiv sein. Denn mit Ausnahme von Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung war die Entwicklung anderer Maßnahmetypen negativ (Beispiel Eingliederung von Langzeitarbeitslosen Oktober 2023 gegenüber Vorjahresmonat: -21,8 %). Infolge angekündigter Mittelkürzung für 2024 werden die Jobcenter ihren Instrumenteneinsatz mehr nach dem Budget (und günstigeren Maßnahmen) ausrichten als bisher (so auch Rückmeldungen aus Fortbildungen). Und das wird für die „ganzheitliche Betreuung“ sprechen.

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