Der Gesetzgeber hat den Zuständigkeitswechsel für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) für Leistungsberechtigte im Bürgergeld-Bezug verfügt. Seit dem 1.1.2025 ist die Bundesagentur für Arbeit mit dem Rechtskreis SGB III statt der Jobcenter (SGB II) verantwortlich.
Ein Vorher-Nachher-Vergleich zeigt einen deutlichen Rückgang der Zahl der Einritte in FbW (ohne Beschäftigtenqualifizierung).

Vom Januar bis Mai 2024 beträgt der Mittelwert der Einritte rund 7.500 Fälle. Im gleichen Zeitraum für das Jahr 2025 liegt er bei nur noch bei rund 5.600 (Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Das ist ein Rückgang um 34,1 Prozent.
Die Frage ist, ob die Förderung in 2025 auf das bisherige Niveau angehoben werden wird.