Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt als zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Doch aktuelle Daten zeigen einen deutlichen Wandel: weniger Maßnahmevielfalt, sinkende Ausgabezahlen und niedrige Einlösequoten. Der Beitrag analysiert, welche strukturellen Ursachen dahinterstehen – und wo Reformbedarf besteht.
Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können gemäß § 45 SGB III durch Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung unterstützen. Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit sowie die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.
Im sogenannten Gutscheinverfahren (AVGS) erfolgt die Teilnahmezuweisung über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der individuell ausgegeben wird. Leistungsberechtigte können mit dem AVGS eine zugelassene Maßnahme und den Träger selbst auswählen.
Entwicklung der Maßnahmearten
Eine Analyse der AVGS nach SGB III und SGB II (ohne zugelassene kommunale Träger) zeigt deutliche Strukturveränderungen (Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Während in den Jahren 2019 und 2020 noch eine breite Vielfalt von Maßnahmen umgesetzt wurde – darunter Maßnahmen zur Feststellung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Maßnahmen bei Arbeitgebern (sogenannte „Praktika“) sowie zur Stabilisierung von Beschäftigungsaufnahmen –, konzentriert sich das Angebot seit 2022 zunehmend auf wenige Maßnahmearten (siehe auch Träger der privaten Arbeitsvermittlung). Besonders dominierend ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.

Rückgang der Gutscheinausgabe
Parallel zum thematischen Wandel zeigt sich ein deutlicher Rückgang in der Zahl der ausgegebenen Gutscheine: von über 450.000 im Jahr 2019 auf weniger als 300.000 im Jahr 2024. Für 2025 ist aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Jobcenter mit einem weiteren Rückgang zu rechnen. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob finanzielle Restriktionen zu einer Einschränkung der Förderpraxis geführt haben.
Einlösequoten und strukturelle Hürden
Auffällig bleibt zudem die Diskrepanz zwischen ausgegebenen und eingelösten Gutscheinen. 2024 wurden etwa 300.000 Gutscheine ausgegeben, aber nur rund 200.000 tatsächlich eingelöst. Niedrige Einlösequoten sind kein neues Phänomen, deuten aber auf fortbestehende strukturelle Probleme hin. Mögliche Ursachen reichen von geringen Informations- und Unterstützungsangeboten bis zu mangelnder Passung zwischen Gutscheinen und regional verfügbaren Maßnahmen.

Handlungsbedarf
Die Trends lassen offenen Handlungsbedarf erkennen. Es ist zu prüfen, ob selten genutzte Maßnahmearten – etwa die direkte Vermittlung in Arbeit – noch bedarfsgerecht sind oder ob strukturelle und administrative Hürden ihre Umsetzung erschweren. Ebenso sollte der Rückgang der Gutscheinausgabe im Kontext fiskalischer Sparmaßnahmen analysiert werden.
Eine Reform könnte darauf abzielen, die Einlösung zu erleichtern, Transparenz zu erhöhen und individuelle Unterstützung beim Auswahlprozess zu stärken. Nur so kann der AVGS seine intendierte Rolle als flexibles Instrument der Aktivierung und Vermittlung erfüllen.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gilt als zentrales Instrument zur Förderung der beruflichen Eingliederung. Doch aktuelle Daten zeigen einen deutlichen Wandel: weniger Maßnahmevielfalt, sinkende Ausgabezahlen und niedrige Einlösequoten. Der Beitrag analysiert, welche strukturellen Ursachen dahinterstehen – und wo Reformbedarf besteht.