Outreach im Kontext SGB II

Mit den niedrigschwelligen Angeboten nach § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II und den Kontaktbeschränkungen während der Covid-Pandemie ist das Interesse an aufsuchender Arbeit im Rechtskreis SGB II gestiegen. Die seit 1.7.2023 bestehende „ganzheitliche Betreuung“ (§ 16k SGB II) sieht bereits im Gesetzestext explizit aufsuchende Arbeit vor. Darüber hinaus wurde in § 14 (3) SGB II ebenfalls neu geregelt, dass die Beratung der Jobcenter aufsuchend und sozialraumorientiert erfolgen kann.
In einem Beitrag gehe ich auf Outreach, die aufsuchende Arbeit in Stadtteilen und Sozialräumen, ein.

Weitere Literatur in diesem Zusammenhang (siehe auch Rubrik Publikationen für downloads):

Hammer, A. 2024. Ein Jahr ganzheitliche Betreuung im SGB II. info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht 2024, S. 217-221

Hammer, A. 2024. Zur Ökonomie der Ganzheitlichen Betreuung im SGB II. Forum Arbeit 3/2024. S. 12-16

Hammer, A. 2024. Aufsuchende Beratung bei Arbeitslosen im Kontext SGB II. In: Matthias Rübner | Matthias Schulze-Böing [Hrsg.] 2024: Gut beraten im Jobcenter – Beratungsqualität als Herausforderung für Führung und Praxis, S. 283-293. Baden-Baden.

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