Verurteilen künftig Familiengerichte Eltern zur Mitwirkung beim Jobcenter?

Der Gesetzentwurf eines „Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ enthält viel Kritikwürdiges.

Nun sollen Jobcenter Eltern bei drohender Leistungsminderungen von 100 Prozent – zum Beispiel aufgrund von Meldeversäumnissen – das Jugendamt einschalten können. Dieses soll dann die dadurch vermutete Kinderwohlgefährdung prüfen und bei Bedarf das Familiengericht anrufen. Das Familiengericht soll dann die Eltern zur Mitwirkung beim Jobcenter verpflichten.

Das ergibt sich aus der Gesetzesbegründung zu § 7b Absatz 4 neu.

Dabei ist berücksichtigen, dass § 7b SGB II neu lediglich eine Fiktion der Nichterreichbarkeit beinhaltet. Sie enthält keine Vermutungsregelung, die widerlegbar wäre.

Hiermit werden offensichtlich populistische Narrative bedient. Andere Kindeswohlgefährdungen werden weniger aktiv angegangen, wenn man z. B. an geflüchtete Kinder denkt.

Die Jobcenter sollen insbesondere bei Entfall des Leistungsanspruchs im Fall von Bedarfsgemeinschaften mit minderjährigen Kindern eng mit den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten (vgl. § 18 Absatz 1 Nummer 1 SGB II). Sofern in Fällen mit minderjährigen Kindern nach Einschätzung des Jobcenters kein Härtefall vor- liegt, ist an die Befugnis des Jobcenters zur Datenübermittlung zum Schutz des Kindeswohls an das zuständige Jugendamt nach § 71 Absatz 1 Satz 6 SGB X zu denken. Dieses schätzt dann nach § 8a SGB VIII das Gefährdungsrisiko für das Kindeswohl ein, trifft die erforderlichen Maßnahmen und ruft ggf. das Familiengericht an. Wenn eine Kindeswohlgefährdung besteht und sie nicht anders abwendbar ist, kann das Familiengericht nach § 1666 Absatz 3 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs den Sorgeberechtigten aufgeben, öffentliche Hilfen in Anspruch zu nehmen, also die erforderlichen Schritte zur Leistungsgewährung zu unternehmen.“ (Gesetzesbegründung zu § 7b Absatz 4 neu – Auszug)

Dieser Beitrag wurde unter Alleinerziehende, Bürgergeld, Flüchtlinge abgelegt und mit , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.