Bildungsstruktur ukrainischer Flüchtlinge im SGB II

Mit Beginn der Ankunft der ersten Flüchtlinge aus der Ukraine wurde von Politik und Medien der hohe Anteil der akademischen Bildung unter ihnen hervorgehoben.

Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte im Zeitraum März 2022 bis März 2024 keine Daten für die Merkmale letzte abgeschlossene Berufsausbildung und Schulbildung berichtet. Grund dafür war der hohe Anteil unvollständiger Angaben für ukrainische Staatsangehörige, der die Aussagekraft der Statistik eingeschränkt hätte.

Im April 2024 wurde die Berichterstattung zur Bildung wieder aufgenommen. Im Folgenden werden nur zwei Verteilungen nach dieser Statistik dargestellt: die der allgemeinen und die der beruflichen Bildung.

Die Daten beziehen sich auf den Bestand im April 2024 an gemeldeten, arbeitslosen erwerbsfähigen Personen im Rechtskreis SGB II mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Es handelt sich um 194.334 Personen. Ohne die Einschränkung mit dem Merkmal „arbeitslos“ sind es 515.839 Personen.

Etwa jede sechste arbeitslose Person im SGB II hat keinen Hauptschulabschluss bzw. allgemeinbildenden Schulabschluss. Über einen Abschluss der Sekundarstufe I verfügen 40 Prozent. Eine Hochschulzugangsberechtigung haben 28 Prozent.

Mehr als die Hälfte der Arbeitslosen hat keine Berufsausbildung oder die Angabe dazu fehlt. Eine Aufschlüsselung wird nicht veröffentlicht. Ein Viertel verfügt über eine betriebliche oder schulische Ausbildung. Rund ein Fünftel hat einen Hochschulabschluss.

Hinweise zur Interpretation der Daten

Bei den Personen in dieser Statistik muss es sich nicht zwangsläufig um Flüchtlinge handeln, die seit 2022 in Folge des Krieges gegen die Ukraine geflüchtet sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Personen im Bestand einen Fluchthintergrund haben.

Zudem ist bei der Interpretation zu beachten, dass sich durch die Reduzierung des Anteils fehlender Angaben die Anteile der anderen Merkmalsausprägungen verschieben können.

Die Statistik der BA kann außerdem nur bei den als reglementiert gekennzeichneten Ausbildungen unterscheiden, ob der im Ausland erworbene Ausbildungs- oder Studienabschluss in Deutschland anerkannt wurde oder nicht. Die übrigen im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungsabschlüsse werden als schulische, betriebliche oder akademische Ausbildungen ausgewiesen. Daraus ergeben sich Unterzeichnungen der in Deutschland nicht anerkannten Berufsabschlüsse.

Im Jahr 2022 wurden über 1.450 Anträgen auf Anerkennung ukrainischer Qualifikationen gestellt.

Fazit

Die Datenlage erscheint belastbarer als in früheren Berichten. Diese Bildungsstrukturen geben einen Hinweis auf die Größe des Fachkräftepotenzials arbeitsloser Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit mit Leistungsbezug des Bürgergeldes. Der Umfang liegt um die 46 Prozent. In absoluten Zahlen sind es rund 89.600 Fachkräfte.

Die Größe des Fachkräftepotenzials hängt allerdings auch von den deutschen Sprachkenntnissen ab.

Auch wenn sich hinter dem Merkmal „ohne Angabe“weitere Fachkräfte verbergen, ist zumindest aus Sicht der Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlung von einer fehlenden Ausbildung auszugehen. Der Weichenstellung in den Arbeitsmarkt führt dann tendenziell in den Helferbereich.

Grundsätzlich sollte die Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen (nicht nur bei Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit) sowie die Validierung non-formaler Kompetenzen im Blick behalten werden, wenn es die Erhöhung der Beschäftigungsquote der Flüchtlinge geht.

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