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Geheimniskrämerei um Erprobung innovativer Ansätze in der Arbeitsförderung

Geheimniskrämerei um Erprobung innovativer Ansätze im SGB III: wenig Transparenz, wenig Information, wenig Daten. Innovation sollte auch im SGB II ermöglicht werden, dazu bedarf es einer gesetzlichen Regelung. Weiterlesen

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