Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.20219 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fördern (siehe auch hier).
Wie sieht die Entwicklung der ersten beiden Jahre aus?
Im Dezember 2020 betrug der Fallbestand 12.133 (vorläufige Zahl), die Zahl der Eintritte lag bei 327.
Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Bund mit dem Instrument sein Ziel erreicht. Denn die maximale Förderdauer eines Arbeitsvertrags beträgt 24 Monate und nach und nach läuft die Förderung aus. Pessimistisch stimmen der hohe Anteil des vorzeitiges negativen Endes der geförderten Arbeitsverträge – hauptsächlich in Folge von Kündigungen der Arbeitgeber – und die teilweise kurze Teilnahmedauer der Geförderten (s. hier).
Wird der Anteil der vorzeigen negativen Beendigungen verringert?
Werden neue geförderte Arbeitsverträge die ausgelaufenen Förderungen kompensieren und übersteigen?
Werden die Arbeitgeber ihre Beschäftigten ungefördert weiterbeschäftigen?