Kurzarbeit sprunghaft gestiegen

Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.

Die angezeigte Kurzarbeit ist zugleich ein Frühindikator für zurückgehende Auftragseingänge. Da das Kurzarbeitergeld auf 12 Monate Bezugsdauer begrenzt ist, können länger anhaltende Auftragsausfälle zu Kündigungen und Arbeitslosigkeit führen.

Seit dem Sommer 2018 nimmt die Zahl der Personen, die von der von den Unternehmen angezeigten Kurzarbeit betroffen sind zu.

Die monatlichen Durchschnittswerte in 2019 liegen (rd. 25.000) bereits höher als in 2018 und 2017 (je rund 12.000). Im August 2019 war Kurzarbeit für rund 26.500 Beschäftigte angezeigt (im Vorjahresmonat 2018: rund 15.000) und im September hat sich die Zahl sprunghaft auf 57.176. erhöht und damit geegenüber dem Vormat mehr als verdoppelt. Gegenüber dem Vorjahrsmonat hat sich die Zahl der angezeigten Personen in Kurzarbeit sogar mehr als vervierfacht.

Grafik Kurzarbeit
Quelle: Statistik der BA

Die Entwicklung der angezeigten Kurzarbeit lässt eine Dämpfung der Erwartungen in den Unternehmen zur Konjunktur nicht unrealistisch erscheinen.

(Aktualisierung des Beitrags vom 1.10.2019)

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Fachkräftemangel? Kommt darauf an.

Ob Fachkräftemangel oder Fachkräfteengpass – da die Begriffe nicht definiert sind, werden sie gerne in der politischen Arena interessegeleitet verwendet.

Welche Berufsfelder sind besonders von einem Fachkräftemangel betroffen und welche nicht?

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Kurzarbeit nimmt weiter zu

Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.

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Einschränkungen bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1.8.2019 eine neue Weisung erlassen, die die Fachlichen Weisungen zu § 45 SGB III aktualisieren.

In §45 SGB III sind Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geregelt. Die Fachlichen Weisungen vom 1.8.2019 haben im Vergleich zur vorherigen Fassung einige wesentlichen Einschränkungen in der Praxis zur Folge, auch wenn es lediglich um formale Klarstellungen handeln sollte. Einige werden nachfolgend aufgeführt.

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Der Beitrag der Sozialleistungen zum Abbau der Armut bei Alleinerziehenden

Für Armut und Armutsgefährdung gibt es verschiedene Definitionen und Messgrößen.

Die Standard-EU-Definition ist definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Für Deutschland wird der Bundesmedian gemessen; für die Länder gibt es einen Landesmedian. Die Armutsgefährdungsquote kann zudem berechnet werden, bevor Sozialleistungen wirksam werden oder danach.

Wie sieht nun der Beitrag der Sozialleistungen zum Abbau der Armut aus? Hier gibt die Differenz der Quoten vor und nach der Gewährung der Sozialleistungen Auskunft.

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Bundeshaushalt 2020: Weiter so im SGB II

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Bundeshaushalt 2020 vorgelegt. Die Eckpunkte für das SGB II zeigen Planungsansätze auf einer vergleichbaren Höhe wie in 2019.

Titel (Entwurf Bundeshaushalt 2020)2020 Soll
1.000€
2019 Soll
1.000€
Arbeitslosengeld II (Regelbedarfanpassung
bereits berücksichtigt)
20,2 Mio. 20,6 Mio.
Mittel zur Eingliederung ohne Bundesprogramm
zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
5,005 Mio.4,9 Mio.
Mittel für Verwaltungskosten5,125 Mio.5,1 Mio.
Beteiligung des Bundes an Kosten der
Unterkunft und Heizung
6,2 Mio.6,7 Mio.

Wie in 2019 gibt es für das Teilhabechancengesetz keinen eigenen Mittelsatz bzw. eine Zweckbindung. Aus dem Ansatz für Arbeitslosengeld II können bis zu 700 Mio. Euro zur Finanzierung des §16i SGB II herangezogen werden (Passiv-Aktiv-Transfer).

Vorgesehen sind außerdem 15 Mio. Euro für die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), die in 2021 ausfinanziert sein sollen.

Bei der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung durch das BAMF sind in 2020 rund 105 Mio. Euro weniger als in 2019 vorgesehen. Der vorgesehene Betrag von 365 Mio. Euro soll in den Folgejahren weiter sinken.

Der Bund geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen auf 2,11 Mio. im Jahresdurchschnitt 2020 sinkt und dann bis 2023 stabil bleibt. Angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und den globalen Störfaktoren scheint die Annahme einer weiter sinkenden Arbeitslosigkeit optimistisch. Größere Ambitionen beim Abbau der Arbeitslosigkeit sind fiskalisch trotz der vom Bund angenommenen positiven Konjuktureinschätzung nicht vorgesehen. Das ist bedauerlich.

Andreas Hammer

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Kurzarbeit nimmt zu

Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.

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„Teilhabe am Arbeitsmarkt“- erste Hinweise zum Start der Förderung

Seit dem 1.1.2019 gelten neue Instrumente zur Förderung der Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden bzw. deren Arbeitgeber. Im SGB II wurden durch das sog. „Teilhabechancengesetz“ der § 16e verändert und §16i neu eingeführt (zur Vorgeschichte).

Insbesondere § 16i SGB II mit der Bezeichnung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ stand und steht im Fokus der Diskussion. Im folgenden werden aus den verfügbaren Daten nach sechs Monaten Laufzeit erste Hinweise auf die Entwicklung dieses Förderinstruments gegeben (Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat März 2019, Datenstand Juni 2019).

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Anteil versicherungspflichtig beschäftigter Alleinerziehender im Leistungsbezug SGB II sinkt

Die Zahl der Alleinerziehenden mit Leistungsbezug SGB II (erwerbsfähige Leistungsberechtigte; ELB) sinkt seit 2008 (mit Ausnahme 2013; vgl. Weniger deutsche Alleinerziehende mit „Hartz-IV“-Bezug). Noch stärker sinkt allerdings seit 2014 der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten unter ihnen. Zunächst stieg der Beschäftgten-Anteil der Aleinerziehenden von ca. 31% im Jahr 2008 auf 35,5% im Jahr 2014. Seitdem fällt der Anteil kontinuierlich und lag bei rund 34% im Jahr 2017. In 2017 wurde wieder das Niveau des Jahres 2011 erreicht.

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Weniger deutsche Alleinerziehende mit „Hartz-IV“-Bezug

Eine Auswertung der Zahl der Alleinerziehenden mit Leistungsbezug im SGB II (sog. „Hartz IV“) differenziert nach Staatsangehörigkeit zeigt, das die Zahl der deutschen alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter ihnen seit 2010 kontinuierlich fällt.

Der Rückgang beträgt rund 87.700 ELB zwischen 2010 und 2017 (2010: 516.340; 2017: 428.623). Zeitgleich stieg die Anzahl der alleinerziehenden ELB mit ausländischer Staatsangehörigkeit um rund 40.400. Insgesamt nahm die Zahl der alleinerziehenden ELB um ca. 48.200 ab.

Quelle: Bundestagsdrucksache 19/3463 (neu); eigene Darstellung

Auffällig sind dabei die regionalen Unterschiede. Bundesweit gibt es etwa viermal so viele deutsche alleinerziehende ELB wie Ausländische. In einigen wenigen Kreisen zeigt sich in 2017 eine Abweichung. So überwiegt beispielsweise in Stuttgart (s. Grafik) und München die Zahl der ausländischen Alleinerziehenden die der Deutschen.

Gründe für die bundessweite oder regionale Entwicklung lassen sich aus den Daten alleine nicht ableiten.

Festhalten lässt sich zumindest, dass Alleinerziehen auch bei ausländischen ELB häufiger vorkommt. Dies hat sicherlich Auswirkungen auf die Beratungsarbeit in Jobcentern und anderen Einrichtungen.

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