Bundeshaushalt 2020: Weiter so im SGB II

Die Bundesregierung hat den Entwurf zum Bundeshaushalt 2020 vorgelegt. Die Eckpunkte für das SGB II zeigen Planungsansätze auf einer vergleichbaren Höhe wie in 2019.

Titel (Entwurf Bundeshaushalt 2020)2020 Soll
1.000€
2019 Soll
1.000€
Arbeitslosengeld II (Regelbedarfanpassung
bereits berücksichtigt)
20,2 Mio. 20,6 Mio.
Mittel zur Eingliederung ohne Bundesprogramm
zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
5,005 Mio.4,9 Mio.
Mittel für Verwaltungskosten5,125 Mio.5,1 Mio.
Beteiligung des Bundes an Kosten der
Unterkunft und Heizung
6,2 Mio.6,7 Mio.

Wie in 2019 gibt es für das Teilhabechancengesetz keinen eigenen Mittelsatz bzw. eine Zweckbindung. Aus dem Ansatz für Arbeitslosengeld II können bis zu 700 Mio. Euro zur Finanzierung des §16i SGB II herangezogen werden (Passiv-Aktiv-Transfer).

Vorgesehen sind außerdem 15 Mio. Euro für die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM), die in 2021 ausfinanziert sein sollen.

Bei der Berufsbezogenen Deutschsprachförderung durch das BAMF sind in 2020 rund 105 Mio. Euro weniger als in 2019 vorgesehen. Der vorgesehene Betrag von 365 Mio. Euro soll in den Folgejahren weiter sinken.

Der Bund geht davon aus, dass die Zahl der Arbeitslosen auf 2,11 Mio. im Jahresdurchschnitt 2020 sinkt und dann bis 2023 stabil bleibt. Angesichts der aktuellen konjunkturellen Entwicklung und den globalen Störfaktoren scheint die Annahme einer weiter sinkenden Arbeitslosigkeit optimistisch. Größere Ambitionen beim Abbau der Arbeitslosigkeit sind fiskalisch trotz der vom Bund angenommenen positiven Konjuktureinschätzung nicht vorgesehen. Das ist bedauerlich.

Andreas Hammer

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