Eine Auswertung der Zahl der Alleinerziehenden mit Leistungsbezug im SGB II (sog. „Hartz IV“) differenziert nach Staatsangehörigkeit zeigt, das die Zahl der deutschen alleinerziehenden erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) unter ihnen seit 2010 kontinuierlich fällt.
Der Rückgang beträgt rund 87.700 ELB zwischen 2010 und 2017 (2010: 516.340; 2017: 428.623). Zeitgleich stieg die Anzahl der alleinerziehenden ELB mit ausländischer Staatsangehörigkeit um rund 40.400. Insgesamt nahm die Zahl der alleinerziehenden ELB um ca. 48.200 ab.
Auffällig sind dabei die regionalen Unterschiede. Bundesweit gibt es etwa viermal so viele deutsche alleinerziehende ELB wie Ausländische. In einigen wenigen Kreisen zeigt sich in 2017 eine Abweichung. So überwiegt beispielsweise in Stuttgart (s. Grafik) und München die Zahl der ausländischen Alleinerziehenden die der Deutschen.
Gründe für die bundessweite oder regionale Entwicklung lassen sich aus den Daten alleine nicht ableiten.
Festhalten lässt sich zumindest, dass Alleinerziehen auch bei ausländischen ELB häufiger vorkommt. Dies hat sicherlich Auswirkungen auf die Beratungsarbeit in Jobcentern und anderen Einrichtungen.
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