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Teilhabechancengesetz und ausgeschlossene Leistungsberechtigte

Das Teilhabechancengesetz soll Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden eine bessere Teilhabe gewährleisten. Allerdings nicht für alle. Man muss in der Regel mindestens sechs Jahre (mit Ausnahmen fünf Jahre) Leistungen des Jobcenter erhalten haben und darf in der Zeit nur kurz gearbeitet haben. … Weiterlesen

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