Eine der Folgen der Corona-Pandemie ist vermutlich sehr wahrscheinlich: der Rückgang der Zahl der Selbständigen. Der Trend scheint jetzt schon erkennbar, obgleich die Anzeige zur Insolvenzpflicht gelockert war. Der Bund hat Selbständige, die finanzielle Probleme durch durch die Pandemie-Einschränkungen bekommen haben, mehr oder weniger auf das sog. Hartz-IV-System verwiesen. Nicht alle werden ihre Selbständigkeit wieder existenzsichernd weiterführen können.
Was arbeiten ehemalige Selbständige im Anschluß?
Einige Hinweise liefert dazu eine Umfrage die Kantar im Oktober 2019 vorgenommen hat. Die Grundgesamtheit bildete die deutschsprachige Bevölkerung ab 18 Jahren, die im Haupterwerb selbstständig oder freiberuflich tätig ist oder ein Unternehmen als Eigentümer/in leitet. Zusätzlich wurden ehemalige Selbstständige befragt, also Personen, auf die die oben genannten Kriterien innerhalb der letzten 5 Jahre zutrafen.
Die meisten ehemaligen Selbständigen waren selbständig 1. im Handwerk, Bau, Architektur, 2. Gesundheit, Soziales, Erziehung und 3. Handel, kaufmännische Dienstleistungen.
Die meisten ehemaligen Selbständigen werden nach ihrer Selbständigkeit überwiegend Angestellte. Freiberufler/innen arbeiten häufig auch als Arbeiter/in. Als Beamter/in wurde niemand weiterbeschäftigt.
Das durchschnittliche monatliche Haushalts-Nettoeinkommen beträgt bei den ehemaligen Selbständigen, jetzt abhängig Beschäftigten, im Median zwischen 2.000 bis unter 2.500 Euro (im Median 2 Personen im Haushalt, Mittelwert 2,4). Mehr als jede/r Fünfte (21,4%) hat ein Haushalts-Nettoeinkommen von unter 1.500 Euro. Ein relevanter Anteil scheint (nach Transfereinkommen wurde nicht gefragt) leistungsberechtigt im Rechtskreis SGB II (sog. Hartz IV) mit aufstockenden Regelleistungen.
Offensichtlich benötigt eine größere Gruppe der ehemaligen Selbständigen eine Förderung um nicht dauerhaft auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Das gilt noch mehr in Pandemiezeiten.