Der 18. Dezember wird als Internationaler Tag der Migranten gedacht. Diesen hat die UNO im Dezember 2000 ausgerufen. Gedacht wird demnach den Migranten, und nicht der Migration wie teilweise zu lesen ist. Auch der Bund macht mit, wie sich beispielsweise beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigt.
Diesem Gedenktag ging ein eine UN-Konvention voraus. Am 18. Dezember 1990 – also genau 10 Jahre vor dem Ausrufen des UN-Tag der Migration – wurde die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen von der UN-Vollversammlung angenommen.
Die Konvention dient der Verbesserung des rechtlichen Status von Migranten mit Arbeitnehmerstatus, Saison- und Gelegenheitsarbeitern sowie deren Familienangehörigen. Sie definiert, wie die allgemeinen Menschenrechte für Wanderarbeiter angewandt werden sollen. Die Konvention stellt die verbindliche rechtliche Basis für die Behandlung dieser besonderen Personengruppe dar. Zu den von der Konvention abgedeckten Personen gehören auch Menschen, die sich illegal in einem Land aufhalten oder illegal einer Beschäftigung nachgehen.
Ausgenommen von der UN-Wanderarbeiterkonvention sind Flüchtlinge, Angestellte internationaler Organisationen, Diplomaten, Entwicklungshelfer in staatlichen Hilfsprogrammen,, Staatenlose, Studenten und Praktikanten sowie Seefahrer und Offshore-Arbeiter
Sie trat zum 1. Juli 2003 in Kraft, nach dem die erforderliche Zahl von Staaten die Konvention ratifiziert hatten. Dieser Prozess hat demnach 13 Jahre gedauert.
Seitdem stellt die Konvention internationalen Standard dar, mit dem Regierungen ihre nationalen gesetzlichen Schutzrechte von Wanderarbeitnehmern und ihrer Familienangehörigen messen sollten.
Die Bundesrepublik Deutschland hat diese UN-Wanderarbeiterkonvention nicht ratifiziert.