Der Bundeshaushaltsentwurf für das Jahr 2026 wurde am 30.7.2025 vom Bundeskabinett beschlossen.
Für das SGB II sind folgende Haushaltsansätze vorgesehen (Stand: 28.7.2025):

Eingliederungstitel
Für die Jobcenter und Träger spielt der Eingliederungstitel eine wichtige Rolle, da hieraus Maßnahmen für Arbeitslose und Arbeitsuchende finanziert werden. Es ist eine Summe von 4,7 Mrd. Euro geplant. Gegenüber dem Vorjahr ist hier eine Erhöhung von 600 Millionen Euro vorgesehen, zumindest wenn man die Soll-Ansätze im Haushalt zugrunde legt.
Angekündigt war mit dem Haushaltsentwurf 2025 1 Mrd. Euro zusätzlich. Der Bund geht aber von einer geringeren Zahl von Arbeitslosen aufgrund einer konjunkturellen Verbesserung aus. Ob das Wirtschaftswachstum wie prognostiziert kommt, ist offen. Die jüngste Zoll-Vereinbarung zwischen USA und EU sind in der Kalkulation sicher noch nicht berücksichtigt.
Zu beachten ist außerdem, dass die Kosten für die Fort- und Weiterbildung sowie die berufliche Reha im Jahr 2025 anders als im Jahr 2024 von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden (Wechsel der Zuständigkeit zum 1. Januar 2025). Bei der Bewertung dieser Kürzung sollte außerdem berücksichtigt werden, dass die Jobcenter im Jahr 2025 geringere Ausgaben haben werden (im Vergleich zum Vorjahr), da ein Großteil des Haushaltsjahres unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung umgesetzt wird.

Oft schichten Jobcenter Mittel aus dem Eingliederungstitel zu den Verwaltungskosten um, um die Personal- und Sachkosten decken zu können. Dadurch sinkt das verfügbare Budget der Leistungen in Arbeit zusätzlich (s. u.). Diese Umschichtung kann regional unterschiedlich ausfallen.
Die Eingliederungsmittel können – wie in den Vorjahren – durch Übertragung von Ausgabenresten (bis zu 350 Millionen Euro) ins aktuelle Jahr erhöht werden.
Der Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) kommt im bisherigen Umfang dazu (bis zu 700 Millionen Euro). Allerdings wurde dies bisher nicht ausgeschöpft. Erwähnenswert ist außerdem, dass der PAT für 2026 weiterhin auf § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschränkt bleibt.
Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten werden 2026 auf 5,25 Mrd. Euro angesetzt, der gleiche Betrag wie für 2025. Betrachtet man die Ist-Kosten für 2023 in Höhe von 6,3 Mrd. Euro, so wird auch in den Jahren 2025 und 2026 die Mittelzuweisung für die Verwaltungskosten zu gering sein. Eine Umschichtung zulasten des Eingliederungstitels scheint für das Jahr 2026 wahrscheinlich.
Noch ein Hinweis am Rande: Verwaltungskosten im SGB II beinhalten die Kosten für die Beratung von Arbeitslosen und Arbeitsuchenden und die Personalkosten für ihre Vermittlung in Arbeit und Ausbildung. Der Anteil der Verwaltungskosten im herkömmlichen Sinn ist deutlich kleiner als die Kosten für Beratung.
Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF
Der Planungsansatz für Berufsbezogene Deutschsprachförderung durch das BAMF ist mit 450 Mio. Euro für die Jahre 2025 und 2026 gleich.
Mögliche Änderungen
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien angekündigten Änderungen im SGB II sind fiskalisch noch nicht abgebildet,
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können sich die Haushaltsansätze noch ändern.
