Die Bundesregierung will mit dem Programm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ arbeitsmarktfernen Personen eine Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und ihre Perspektiven auf Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt verbessern.
Zielgruppe sind Leistungsberechtigte, die seit mindestens 4 Jahren im Leistungsbezug der Jobcenter (sog. Hart IV) sind, und
- gesundheitliche Einschränkungen haben oder
- mit mindestens einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Gefördert werden Arbeitsplätze, zwar ein Beschäftigungsverhältnis darstellen, die aber genau wie Arbeitsgelegenheiten im Rechtskreis SGB II („Hartz IV“) zusätzlich (s. http://w9eg9znx6.homepage.t-online.de/hammer-eu/wordpress/?p=252) und wettbewerbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Der Bund stellt dafür 450 Millionen Euro zur Verfügung. Ein Arbeitsplatz kann höchstens für 36 Monate und längstens bis zum 31.12.2018 gefördert werden. Arbeitgeber erhalten 100% der förderfähigen Lohnkosten erstattet.
Das Programm ist bereits zum 1.11.2015 angelaufen. Wie ist der aktuelle Stand des Programms?Zum Stichtag 30.4.2016 waren 8.398 Plätze von 10.284 beantragten Arbeitsplätzen bewilligt (geplant war die Förderung von 10.000 Arbeitsplätzen). Die Bewilligungsquote lag somit bei 81,66%. Die Jobcenter im Saarland (97,8%) und in Bremen (94,5%) haben offensichtlich die am besten bewerteten Anträge auf Fördermittel abgegeben. Die geringsten Bewilligungsquoten gab es in Baden-Württemberg (49,6%) und Schleswig-Holstein (71,6%). Der deutliche Abfall von Baden-Württemberg ist auffällig.
Besetz waren 7.200 Arbeitsplätze zum 30.4.2016. Die Besetzungsquote (gemessen an den bewilligten Arbeitsplätzen) liegt insgesamt bei 85,73%. Interessant ist weiter die regionale Verteilung der Besetzung der bewilligten Arbeitsplätze. Aus Auswertungen der bisherigen Programme wie z.B. Bürgerarbeit ist eine große regionale Streuung zu erwarten (s. Hammer, Andreas 2011: Bürgerarbeit – schleppender Start der Bürgerarbeitsphase. In: Forum Arbeit 1/2011, S. 25-28). Die höchste Besetzungsquote hat wiederum das Saarland (100%), gefolgt von Thüringen mit 95,6%. Die geringste Besetzungsquote ist in Baden-Württemberg zu verzeichnen (55,3%) und Rheinland-Pfalz (69,6%). Aus den Daten selbst lassen sich die Gründe für die regionalen Unterschiede nicht erklären. Dazu sind zusätzliche Informationen nötig.
Ausblick
Unabhängig von den regionalen Unterschieden ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Zahl von Arbeitsplätzen erreicht werden wird – auch wenn damit nicht die Ausschöpfung der Fördermittel verbunden ist. Bereits bei der Ankündigung des Programm durch das BMAS wurde kritisiert, dass das Programm zu klein dimensioniert ist. Schließlich zeigt der hohe Besetzungsumfang, dass dieses Programm deutlich besser angelaufen ist als das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose (s. http://w9eg9znx6.homepage.t-online.de/hammer-eu/wordpress/?p=235).
Zum einen scheint es einen Bedarf an solchen Plätzen zu geben, zum zweiten zeigt die Zahl der abgelehnten Plätze, dass hier noch Arbeitgeber vermutet werden, die Langzeitarbeitslose im Rahmen dieses Programms beschäftigen würden, es aber nicht können, weil die Anträge nicht bewilligt wurden. Der Bund hat inzwischen eine zweite Förderrunde angekündigt. In dieser sollen bisher nicht zum Zuge gekommene Jobcenter Förderanträge einreichen können.