Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat am 15.11.19 Erhöhungen des Einzelplans 11 (BMAS) ggü. dem Regierungsentwurfs für den Haushalt 2020 beschlossen.
So fällt unter anderem der Ansatz „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ (Titel 632 11 – 252) mit sieben Milliarden Euro um 800 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.
Beim Arbeitslosengeld II wird im kommenden Jahr nun mit Ausgaben in Hohe von 20,9 Milliarden Euro gerechnet. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.
Offensichtlich rechnet der Bund mit einer höheren Zahl von Leistungsberechtigten als bisher geplant. Und das bei einer positiven Rate des Wirtschaftswachstums.