Tagungshinweis: Ökosystem SGB II – Erfolgsfaktor Kooperation!

Erfolg durch Kooperation und Ko-Produktion!

12. bundesweite Tagung des Vereins Beschäftigungspolitik: kommunal e.V. zur Umsetzung des SGB II vom 31.1. – 01.02.2018 in Göttingen.

Die Veranstaltung wird vom Verein Beschäftigungspolitik: kommunal e.V. in Kooperation mit dem Bundesnetzwerk Jobcenter und dem Landkreis, der Stadt, dem Jobcenter und der Beschäftigungsförderung Göttingen (kAöR)  durchgeführt.


Aktuelles Programm zur Tagung in Göttingen: Programm

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Energiearmut, Stromsperren und Schutzmassnahmen

Zur Armut gehört auch in Deutschland die Energiearmut. Bereits Stromsperren bei armutsgefährdeten Haushalten oder Bedarfgemeinschaften im Leistungsbezug SGB II (sog. Hartz IV) können Energiearmut auslösen. Eine Stromsperre wird durch die Stromanbieter vorgenommen, wenn jemand seine Stromrechnung nicht bezahlt hat.  Für die Aufhebung einer Stromsperre werden oftmals Gelder verlangt, die die finanzielle Situation armer Haushalte weiterverschärft.

Entsprechend einer EU-Richtlinie darf das nicht sein.

Denn in der RICHTLINIE 2009/72/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/54/EG ist in Artikel 3 Absatz. 7 geregelt:

„Die Mitgliedstaaten ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Endkunden und  tragen insbesondere dafür Sorge, dass für schutzbedürftige Kunden ein angemessener Schutz besteht. In diesem Zusammenhang definiert jeder Mitgliedstaat das Konzept des „schutzbedürftigen Kunden“, das sich auf Energiearmut sowie unter anderem auf das Verbot beziehen kann, solche Kunden in schwierigen Zeiten von der Energieversorgung auszuschließen….“

Die Richtlinie wird in Deutschland noch nicht beachtet.

Würde sie beachtet werden, würde es bei schutzbedürftigen Kundinnen und Kunden keine Stromsperren mehr geben und ihre Energiearmut wäre vermutlich beseitigt.

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Neujahr 2018

Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen erholsame Tage und einen guten Start in das neue Jahr 2018. Ihr Andreas Hammer

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Konsultation der EU über sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge

Seit der letzten Novelle des Vergaberechts ist es möglich, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Erfüllung sozialer Kriterien zu binden. So kann z. B. eine Kommune die Vergabe von Bauaufträgen daran knüpfen, dass der Auftragnehmer Arbeitslose bei der Auftragsabwicklung beschäftigt.

Der bisherige Leitfaden zur rechtskonformen Vergabe der EU-Kommission aus dem Jahr 2011 soll an die neue Rechtslage angepasst werden.

Bis zum 1. März 2018 läuft eine Konsultation der EU-Kommission über Umfang und Aufbau eines Leitfadens für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Konsultation wendet sich an alle Akteure, die der Vergabe zu tun haben, z. B. Kommunalverwaltungen, öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sowie gemeinnützige Einrichtungen.

In einem Fragebogen können Akteure u. a. ihre Veränderungsvorschläge mitteilen.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SRPPGuideQuestionnaire?surveylanguage=DE

Eine Beteiligung an dieser Konsultation ist nützlich, damit die sozial verwantwortliche Vergabe intensiver genutzt wird.

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Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt – Stand Oktober 2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Oktober 2017 vor. Weiterlesen

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand 9/2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den September 2017 vor.

Stand der Bewilligung und Besetzung nach Bundesländern

Von den bewilligten Plätzen sind zum 30.9.2017 15.425 Plätze besetzt (87,8%).Die südlichen Bundesländer haben die niedrigsten Bewilligungsquoten. Die höchste Bewilligungsqupte weist Berlin mit 98,3% auf.

Die höchste Besetzungsquote haben  Hamburg (98,6%) und Sachsen-Anhalt (97,9%). Die niedrigste Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf (81,9%). Der Durchschnitt bei der Besetzung lag bei 89,4%.

Es bleiben noch 1.824 Plätze zu besetzen.

Tabelle Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 9/2017

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 9/2017

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Umfang zusätzlicher Arbeiten in der Arbeitsmarktförderung 2015 und 2016

Im Folgenden (Beitrag als pdf: Hammer_Zusaetzlichkeit20171110) wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang zusätzliche Arbeiten im Rahmen der deutschen Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Nachdem vor allem die Arbeitsgelegenheiten gemäß dem SGB II von allen Seiten mit Ausnahme der Maßnahmeträger kritisiert und im Umfang abgesenkt wurden, hat der Bund mit den sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ein neues Instrument geschaffen, welches zusätzliche Arbeiten fördert.

Aktuell existieren folgende Maßnahmetypen, die zusätzliche Arbeiten fördern:

  1. Arbeitsgelegenheiten gem. §16d SGB II

  2. Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG

  3. Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

  4. FIM (Arbeitsgelegenheiten) gem. § 5a AsylbLG

Andere Instrumente mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Hammer 1999) oder Bürgerarbeit (Hammer 2011) wurden in früheren Jahren abgeschafft.

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Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – Entwicklung seit 2014

Stehen sog. 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II) schon seit Jahren in der Diskussion der Arbeitsmarktpolitik als Förderinstrument, sind zum 1.8.2016 Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (Hammer 2017b, 2017d) als Arbeitsgelegenheiten nach § 5a Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzugekommen. Weniger in der öffentlichen Wahrnehmung finden sich die Arbeitsgelegenheiten nach § 5 AsylbLG. Diese existieren ebenfalls schon seit Jahren. Dieser Instrumententyp soll im Folgenden beleuchtet werden (Beitrag zum download: Hammer_Asyl-AGH_Entwicklung2014ff).

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand 8/2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den August 2017 vor.

Stand der Bewilligung und Besetzung nach Bundesländern

Von den bewilligten Plätzen sind zum 31.8.2017 15.171 Plätze besetzt (86,6%). Die höchste Besetzungsquote haben Berlin (97,6%) und Sachsen-Anhalt (98,1%). Die niedrigste Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf (81,73%). Der Durchschnitt lag bei 89,1%.

Es bleiben noch 1.851 Plätze zu besetzen.

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 7/2017

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 8/2017

Entwicklung der Eintritte

Nach dem Programmstart wurde innerhalb weniger Monate 5.000 Eintritte gezählt. Die Zahl der Eintritte nahm danach koninuierlich zu.  Mit der Aufstockung des Programms in einer zweiten Förderrunde stiegen die Zahlen wieder deutlich an.  Bis zum September 2017 gab es rund 14.700 Eintritte.

Entwicklung der Eintritte in das Programm Soziale teilhabe am Arbeitsmarkt

Entwicklung der Eintritte in das Programm Soziale teilhabe am Arbeitsmarkt

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Merkmale ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer/-innen zur Unterstützung der Arbeitssuche von Flüchtlingen

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, in wieweit ehrenamtliche Flüchtlingshelfer/-innen einen Beitrag zur Unterstützung der Arbeitssuche für Flüchtlinge leisten und inwieweit dies einen Einfluss darauf hat, ob sich Flüchtlinge Sorgen machen über die Schwierigkeit einen Arbeitsplatz zu finden. (Beitrag zum download: Hammer_Ehrenamtliche Fluechtlingshelfer und Unterstuetzung der Arbeitssuche) Weiterlesen

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