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Schlagwort-Archive: sozialer Arbeitsmarkt
2 Jahre ultima ratio – was kommt nach der Arbeitsgelegenheit?
Die Arbeitsgelegenheit (AGH) gilt beim Bund und bei der Bundesagentur für Arbeit als das nachrangigste Förderinstrument, welches für erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz-IV-Empfänger“) zur Verfügung steht. Bevor eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung vom Jobcenter eingesetzt werden darf, müssen zuvor alle anderen Möglichkeiten … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Arbeitsgelegenheit, Arbeitsmarkt, SGB II, Soziale Teilhabe
Verschlagwortet mit Arbeitsgelegenheit, sozialer Arbeitsmarkt
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