Die Bundesregierung hat die Geltungsdauer des Sozialdienstleistereinsatz-Gesetzes (SodEG) verlängert. SodEG-Leistungen können nun bis zum 31.12.2020 statt bis zum 30.9.2020 gewährt werden. Der Beginn der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch die Jobcenter verschiebt sich dadurch ebenfalls um drei Monate.
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