Der Staat unterstützt in der Pandemie mit wirtschaftlichen Hilfen. Dafür gibt es eine Einschätzung der wirtschaftlichen Situationen und eine Prognose über die Entwicklung.
Auffällig und nicht nachvollziehbar ist, dass trotz einer Prognose sehr unterschiedliche Zeiträume für die wirtschaftlichen Hilfen festgelegt wurden (zum unterschiedlichem Umfang: hier).
- Der Bezug des Kurzarbeitergelds ist bis Ende 2021 verlängert worden (sind auch überwiegend Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuermittel).
- Die Wirtschaftshilfen für die üblichen Privatunternehmen dauern bis zum Sommer 2021.
- Die Wirtschaftshilfen für Sozialdienstleister (also Einrichtungen der Wohlfahrt usw.) im Rahmen des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (siehe hier) wurden nach zweimaliger Verlängerung bis zum 31.3.2021 befristet.
- Die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wurde einmalig ermöglicht, was zum Dezember 2020 endete.
- Die MinijobberInnen gingen und gehen leer aus. Für sie bleibt das Arbeitslosengeld II (sog. „Hartz IV“).