Arbeitsgelegenheiten gibt es seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (sog. Hartz IV; SGB II). Arbeitsgelegenheiten sind zusätzliche Arbeiten im öffentlichen Interesse, die wettbewerbsneutral sind. Sie gehen auf die Hilfen zur Arbeit gemäß dem Bundessozialhilfegesetz zurück und davor bis hin zum Reichsarbeitsdienst in den 1920er Jahren. Sie wurden stark kritisiert, weil sie mit lock-in Effekten verbunden seien und somit kontraproduktiv zur Eingliederung in Arbeit stünden. Auch wurde angenommen, dass sie ungeförderte Arbeitsplätze gefährden (Hammer 2008). Deshalb wurde die Rechtsgrundlage der auch sog. 1-Euro-Jobs verschiedentlich verändert.
Mit dem sog. Rechtsvereinfachungsgesetz zum 1.8.2016 wurde die 2012 gestrichenen Möglichkeit der Kostenübernahme für sozialpädagogische Begleitung wieder eingeführt und die zwischen dem 1.4.2012 bis zum 1.8.2016 maximale Förderhöchstdauer von 24 innerhalb von 60 Monaten aufgeweicht, indem ein drittes Förderjahr möglich sein kann. Die sog. Instrumentenreform in 2012 wahr sehr restriktiv im Vergleich zur Vorgängerregelung. Abgeschafft wurden zeitlich die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und Arbeitsgelegenheit gegen Entgelt (also als versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis). Die aktuelle Fassung findet sich in §16 d SGB II.
Arbeitsgelegenheiten waren die ersten Jahre des SGB II schon von der Menge her ein bedeutendes arbeitsmarktpolitisches Instrument. Von 2006 bis 2011 lag die Zahl der Teilnehmenden im Bestand im monatlichen Durchschnitt dieser Jahre jeweils über 300.000 geförderten Personen. Wähnend der Finanzkrise 2008/2009 stieg die Zahl nochmal an. Mit der sog. Instrumentenreform 2012 halbierte sich der Bestand in 2012. Danach fiel der Bestand immer weiter. Die teilweise Rücknahme der Restriktionen wirkte sich nicht weiter aus. Der Rückgang setzt sich im shutdown 2020 fort. Auch die Aufhebungen der Kontakteinschränkungen führte nicht zu einem Anstieg um zumindest mit diesem Instrument die Erwerbsfähigkeit von Arbeitslosen wieder herzustellen oder eine minimale soziale Teilhabe zu gewährleisten.
Im ersten Quartal 2021 lag die Bestandszahlen unter 50.000 Personen – so wenig wie noch nie seit dem Start des SGB II. Im April 2021 lag der vorläufige Wert bei fast 51.000 Personen.
Mit diesem starken Rückgang ist parallel auch die Bedeutung von gemeinnützigen Beschäftigungsträgern gesunken, die sehr stark auf diesen Instrument gesetzt haben und von seiner Nützlichkeit überzeugt waren. Arbeitslose in Arbeitsgelegenheiten haben den Vorteil gehabt, einen Mehraufwand bezahlt zu bekommen. Das waren pro Person im im deutschlandweiten monatlichen Durchschnitt 115 Euro in 2020 (130 Euro in 2019) zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Dieser Betrag fehlte in der Pandemie zahlreichen Arbeitslosen.
Hammer, Andreas: 2008: Erfahrungsaustausch zu Arbeitsgelegenheiten, Jobperspektive und SWL – aktuelle Rahmenbedingungen für Beschäftigungsgesellschaften. In: Forum Arbeit 2/2008, S. 27ff
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