Der von der Bundesregierung geplante Mindestlohn kann in der zuletzt bekannt gemachten Fassung Minijobs attraktiver machen. Darauf hat bereits 2013 das DIW hingewiesen, was nochmals in Erinnerung gerufen werden sollte.
„Im Falle der Einführung eines allgemeinen Mindestlohns würde die bereits bestehende Privilegierung der Minijobber noch weiter wachsen, da deren Nettolöhne viel stärker als die Nettolöhne derjenigen Arbeitnehmer steigen würden, die mit den üblichen Steuern und Abgaben belastet werden. Der bereits bestehende Vorsprung bei den Nettolöhnen gegenüber den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Geringverdienern würde noch größer. Die Arbeitgeber könnten verstärkt dazu angeregt werden, reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Minijobs umzuwandeln, um Kosten zu sparen beziehungsweise um einen Teil der ihnen durch die Einführung von Mindestlöhnen zusätzlich entstehenden Kosten aufzufangen. Die Abkehr von Normalarbeitsverhältnissen zulasten der Sozialversicherungen könnte einen neuen Schub erhalten.“ (DIW Wochenbericht 39/2013, S. 15)
Das ist kein Einwand gegen die Einführung von Mindestlöhnen. Die Folgerung ist vielmehr, dass die Einführung eines Mindestlohns von weiteren arbeitsmarkts- und sozialpolitischen Maßnahmen (Stichworte: Zeitarbeit, Werkvertäge usw.) begleitet werden muss, um negative und nicht intendierte Effekte, insbesondere Verdrängungseffekte, zu vermeiden.
Andreas Hammer