SodEG soll verlängert werden

Der Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP für ein Gesetz zur Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen vom 10.3.2022 sieht Bedarf für eine Verlängerung. Die Verlängerung ist vorsorglich, da Schutzmaßnahmen zum 19.3.2022 auslaufen würden. Sie ist bis maximal bis zum 23.9.2022 möglich.

Auch durch die verbliebenen möglichen Schutzmaßnahmen, ist es weiterhin möglich, dass die Angebote der sozialen Dienstleister fortlaufend oder erneut, insbesondere durch Abstandsgebote und Hygienekonzepte, beeinträchtigt werden. Daher ist es erforderlich, die Geltungsdauer des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG), die ebenfalls bis zum Ablauf des 19. März 2022 begrenzt ist, zum Schutz der sozialen Infrastruktur vorsorglich zu verlängern.
Sollten die Länder keine die sozialen Dienstleister beeinträchtigenden Schutz maßnahmen erlassen, würde die durch dieses Gesetz vorgesehene Verlängerung des SodEG nicht greifen, denn die Voraussetzung einer Beeinträchtigung durch entsprechende Maßnahmen des IfSG wäre dann nicht gegeben.

Quelle: Gesetzesentwurf; Hervorhebung AH

Durch die vorsorgliche Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem
SodEG bis zum 30. Juni 2022 und eine Verordnungsermächtigung zur Verlängerung bis zum 23. September 2022 wird sichergestellt, dass die soziale Infrastruktur erhalten bleibt und soziale Dienstleistungen auch nach dem Ende der erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) noch erbracht werden können.

Quelle: Gesetzesentwurf; Hervorhebung AH
Dieser Beitrag wurde unter Arbeitsmarkt, SGB II, Soziale Teilhabe abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.