Der Haushaltsentwurf für das SGB II ist veröffentlicht und im Gesetzgebungsverfahren.
Der Mittelansatz ist 2022 wie im Vorjahr (unter Berücksichtigung einer angenommenen niedrigeren Zahl von Leistungsberechtigten).
Demnach ist davon auszugehen, dass der Bund seine im Koalitionsvertrag angekündigten Instrumentenneuerungen und -veränderungen entweder kostenneutral oder noch nicht für 2022 vorsieht. Auch erwartet die Regierung keine weitere Zunahme an Leistungsberechtigten im SGB II in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie.