Die registrierte Arbeitslosigkeit verteilt sich seit 2005 auf zwei Rechtskreise: das SGB III, zuständig die Bundesagentur für Arbeit, und das SGB II, zuständig die Jobcenter.
Die Gesamtarbeitslosenquote ist im Trend seit 2007 gesunken (die Jahre 2005 und 2006 sind statistisch nicht sehr belastbar). Nach Rechtskreisen differenziert ist die Arbeitslosenquote des SGB II höher als die des SGB III, allerdings ist die Arbeitslosenquote im SGB II deutlicher gesunken als im SGB III.
In der langen Zeitreihe sind saisonale Muster erkennbar, die vor allem im SGB III ausgeprägt sind. Die Zuwanderung von Flüchtlingen in 2015 und 2016 ist nur in geringem Umfang auffällig. Wesentlicher Anstieg der Arbeitslosenquoten erfolgte durch die SARS-CoV-2-Pandemie. Durch den geplanten Rechtskreiswechsel der Flüchtlinge aus der Ukraine in das SGB II zum 1.6.2022 wird sich die Arbeitslosenquote des SGB II weiter erhöhen. Sie wird dann trotzdem vermutlich noch unter den Werten von 2007 oder 2008 liegen.