Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach dem SGB II stehen seit langer Zeit in Kritik, unter anderem wegen vermuteten lock-in-Effekten (zu AGH hier), was sich an niedrigen Zahlen an Eingliederungen auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar mache. Beim Vergleich von Instrumenten müssen aber stets die jeweiligen Ziele und Zielgruppen berücksichtigt werden.
Bei AGH ist das Ziel nicht die Integration in Arbeit, sondern Erhalt oder Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten. Dennoch gelingen auch aus der AGH Eingliederungen.
Die Eingliederungsquote (EQ) stellt den Anteil der geförderten Personen, die zum Ende eines Verbleibsintervalls in Beschäftigung sind, an allen beendeten Förderungen. Für die folgenden Ergebnisse wurde als Verbleibsintervall 6 Monate gewählt für die Austritte, die zwischen Oktober 2020 und September 2021 festgestellt wurden. Die neuesten Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit liegen vom Juli 2022 vor. Von der Betrachtung ausgeschlossen sind 68 Jobcenter, da deren Mindeststichprobengröße zu klein war sowie Jobcenter mit unplausiblen Werten.
Die bundesweit durchschnittliche Eingliederungsquote lag bei 10,8 %. Unter den Bundesländern hatte Berlin die niedrigste EQ mit 6,7 %, Baden-Württemberg mit 14,9 % (mehr als doppelt so hoch als in Berlin) die höchste.
Betrachtet man alle Jobcenter, dann zeigt sich eine deutlich breitere Streuung. Für drei Jobcenter wurde eine EQ von 0,0 % ausgewiesen. Bei acht Jobcentern betrug die EQ über 30 %! Diese Jobcenter sind alle einem SGB-II-Vergleichstyp I mit einem gewerblich geprägten Arbeitsmarkt zugeordnet (Id, Ib, Ic, Ie). Das Maximum wurde für mit 42,9 % für das JC Grafschaft Bentheim verzeichnet. Darauf folgen mit über 40 % die JC Olpe, JC Trier-Saarburg, und JC Nürnberger Land.
Angesichts dieser Streuung wäre es interessant zu wissen, wie solch hohe Eingliederungsquoten aus AGH gelungen sind. Hier kann man sicherlich nicht mehr von lock-in-Effekten des Instruments AGH sprechen.
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