Entwicklung des Personals der Bundesagentur für Arbeit im SGB III

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verfügt über drei Arbeitsschwerpunkte: SGB III (Arbeitsförderung), SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, hier der Eingliederungsbereich bei den Jobcentern als gemeinsamen Einrichtungen) und die Familienkasse.

Im Folgenden wird die Entwicklung des Personals für den Rechtskreis SGB III seit 2007 betrachtet (Arbeitslosenversicherung einschließlich Dienstleistungen für die Grundsicherung).

Die Bundesagentur für Arbeit hat seit 2007 den Personalbestand von 65.895 Vollzeitäquivalenten* (VZÄ) in 2007 auf 55.600 in 2022 reduziert. Im Jahr 2010 war der Wert mit 70.070 am höchsten, was mit der Großen Finanzkrise in Verbindung stehen könnte. Bis 2013 (dem Tiefstwert seit 2008 mit 53.800 VZÄ) ist die Personalentwicklung negativ, um dann bis 2019 fast stabil zu bleiben. Danach erfolgte ein Anstieg auf 55.600 VZÄ in 2022.

Die Zahl der Arbeitslosen (Jahresdurchschnitt) im SGB III geht im Trend zwischen 2007 (1.245.531) und 2022 (808.069) gleichfalls zurück, und noch stärker als der des Personals. Deutliche Ausnahmen sind Steigerungen 2009 (Große Finanzkrise), 2011 bis 2013 (Eurokrise) und 2020 und 2021 (Covid19-Pandemie). Der Anstieg in 2017 ist auf den Rechtskreiswechsel der Arbeitsgeld-Aufstockenden vom SGB II zum SGB III zu erklären.

Nun ist davon auszugehen, dass in den Entwicklungen zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind. So könnte eine bessere Relation von Arbeitslosen zu Mitarbeitenden der Bundesagentur für Arbeit eine Reduzierung der Arbeitslosigkeit bewirken. Denkbar ist auch, dass eine steigende (sinkende) Arbeitslosigkeit mit Verzögerung (es dauert bis Personal eingestellt ist) zu größerem (niedrigerem) Personalbestand führt. Beide Annahmen wurde geprüft. Im Vergleich erklärt die Annahme, dass die Änderung im Personalbestand der Änderung der Zahl der Arbeitslosen folgt, einen größeren Teil der Varianz.

So ist der Einfluss der Arbeitslosenzahl t-1, t-2 und t-3 signifikant (aber nicht die der aktuellen Periode). Das bedeutet, dass 100 Arbeitslose mehr in einem Jahr zu 1,89 VZÄ im nächsten Jahr (t-1) führen. Hinzu kommen die Einflüsse aus t-2 und t-3.

Eine Autokorrelation der Zeitreihe liegt nicht vor.

Aus diesen beiden Datenreihen lässt sich ein einfacher Leistungs-Indikator berechnen, das Verhältnis von Arbeitslosen zum Personal. Die Bundesagentur hat auch die Berufsberatung zur Aufgabe, die in diesen Zahlen nicht berücksichtigt werden konnte, da das Personal nicht für die Nicht-Arbeitslosen (z. B. Schülerinnen und Schüler) ausgewiesen wird.

Im Jahr 2007 kamen 18,9 Arbeitslose auf eine Personalstelle bei der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2022 betrug der Wert 14,5, dem zweitniedrigsten Wert in der Zeitreihe. Ohne die erhöhte Relation in den beiden Pandemiejahren (20,9 in 2022 und höchster Wert in der Zeitreihe), wäre der Trend sinkend gewesen. In den Pandemiejahren wurde aufgrund von Kontakteinschränkungen allerdings kaum vermittlerische Arbeit geleistet. Die Personalsituation hat sich angesichts der Zahl der Arbeitslosen verbessert.

Der Mittelwert Relation der Jahre 2007 bis 2022 liegt bei 16,5 Arbeitslose pro VZÄ. Würde auf dieser Basis der Personalumfang berechnet werden, dann gäbe es zwischen 2015 und 2022 mit Ausnahme der Pandemiejahre einen Personalüberhang. Für 2022 ginge es dabei um 6.626 VZÄ, die mehr als im Mittel bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt wären. Das wären mehr als 10 Prozent des Personalbestands. Um den Personalkörper zu erhalten oder auch auszuweiten, könnte eine Strategie sein, zusätzliche Aufgaben in die BA zu übernehmen. So wurde bereits die Eingliederung in Arbeit von Arbeitslosengeld-Aufstockenden (mit Bürgergeld bzw. Arbeitslosengeld II) oder die Berufsorientierung als Aufgabe der Jobcenter auf die Bundesagentur für Arbeit verlagert. Im Koalitionsvertrag ist weiter eine Verlagerung der Zuständigkeit für versicherungspflichtige Erwerbstätige im SGB II zum SGB III vorgesehen (Prüfauftrag). Geplant ist für 2025 der Wechsel der Zuständigkeit für die Eingliederung in Erwerbstätigkeit von unter 25-jährigen Leistungsberechtigten der Jobcenter hin zur Bundesagentur für Arbeit (s. hier).

Personalvertretungen äußern allerdings eine hohe Arbeitsbelastung in der Bundesagentur für Arbeit – und dies trotz verbesserter Arbeitslosen/Personen-Relation. Die resultiert auch aus internen Einflüssen, also unabhängig von der Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen. Gefordert wird von Personalvertretungen Bürokratieabbau, Vereinfachung der Prozesse oder Reduzierung von Kennzahlen. Die Forderungen geben Hinweise auf die Quellen der Personalbelastung in der BA. Vermutlich ist – bei der Relation 16,6 Arbeitslose pro VZÄ im Mittel zwischen 2007 und 2022 – ein großer Umfang von Personal nicht direkt mit den Arbeitslosen beschäftigt.

Um eine hohe Arbeitsbelastung zu mindern oder um mehr nicht-operative Stellen für die Arbeitslosen und anderen Leistungsberechtigten nach dem SGB III verfügbar zu machen, braucht es andere politische Vorgaben und mehr Transparenz.

*Datenquelle für die Angaben zum Personal sind die auf der Homepage veröffentlichten Geschäftsberichte der Bundesagentur für Arbeit, die bis zum Jahr 2007 Daten ausweisen. Die Zahlen für die Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit.

Die Darstellung für den Rechtskreis SGB II folgt.

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