Mehrfachbeschäftigung – eine Fehlentwicklung in Deutschland

Mehrfachbeschäftigte sind Personen, die zeitgleich in mehr als einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies können z.B.Beschäftigte mit mindestens einer weiteren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bzw. geringfügigen Beschäftigung sein.

Wie ist die Entwicklung der Mehrfachbeschäftigung in Deutschland?

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Seit über 30 Jahren nimmt die Mehrfachbeschäftigung zu, sowohl absolut als auch relativ.

Im Jahr 1991 gab es 1.246.759 Mehrfachbeschäftigte und ihr Anteil an allen Beschäftigten lag bei 3,5 %. Im 1. Quartal 2023 (der letzte Wert in der Zeitreihe) waren es 4.325.978 Mehrfachbeschäftigte bzw. ein Anteil von 10,4 %.

Quelle der Daten: IAB; eigene Darstellung

Die Entwicklung ist kontinuierlich (einen kurzen Rückgang gab es lediglich in der Covid19-Pandemie) und stark. Besonders deutlich war der Anstieg nach 2003, bedingt durch die sog. „Hartz“-Gesetze. Bis dahin stiegen die Zahlen langsamer, um dann von 2003 zu 2004 (sog. „Hartz“-II) einen Sprung zu machen, von 1.729.493 auf 2.105.672 Mehrfachbeschäftigte. Danach verläuft der Anstieg kräftiger als vorher. Seit 2003 hat sich die Zahl der Mehrfachbeschäftigten mehr als verdoppelt. Seit 1991 hat sich der Anteil fast verdreifacht. Das ist überproportional zur gesamten Beschäftigtenentwicklung in diesem Zeitraum von 18 %.

Für den Anstieg spielen die geänderten Minijob-Regelungen die entscheidende Rolle. Diese fördern die sozialversicherungsfreie Beschäftigung (verbunden mit den langfristigen Risiko einer geringen Rente und einer überproportionalen Belastung der Krankenkassen). Die durch die „Hartz“-Gesetze gewünschte stärkere Lohnspreizung (Niedriglohnsektor, s. hier) tritt eher in „Einbahnindustrien“ auf, die durch niedrig bezahlte Arbeitsplätze mit niedrigen Qualifizierungsanforderungen in Privathaushalten (und anderen Dienstleistungen) und arbeitsintensiven Konsumgüterindustrien gekennzeichnet sind. Der Armutseffekt sinkender Löhne (in Deutschland gilt erst seit 2015 ein in allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn) kann dazu führen, dass das Arbeitsangebot steigt (man muss mehr Stunden arbeiten, um genügend Erwerbseinkommen zu erzielen).

Da der Fachkräftemangel als ein großes Problem angeführt wird, sollte es auch im Interesse der Arbeitgeber sein, Beschäftigte mehr zu beschäftigen als dass sie bei einem anderen Arbeitgeber noch einen Minijob machen.

Die Begünstigung des Minijobs sollte abgeschafft werden.

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