Soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsmarkt – Schlagworte mehrerer Regierungen.
Die Entwicklung zeigt, dass die der öffentlich geförderte Beschäftigung seit Jahren abnimmt. Die Zahl der Geförderten im Bestand betrug im September 2023 rd. 92.600. Bis 2010 lagen die Bestandszahlen allein für die Arbeitsgelegenheiten (SGB II) bei über 300.000 Teilnehmenden (s. AGH-Entwicklung).
Der Abbau der öffentlich geförderten Beschäftigung erfolgt offensichtlich unabhängig von
- der Zusammensetzung der Bundesregierung
- der wirtschaftlichen Entwicklung
- der Zahl der Arbeitslosen
- Pandemie und Flüchtlingszahlen
- der Entwicklung des Eingliederungstitels für das SGB II
- den wechselnden Förderinstrumenten (die Aktivitäten demonstrieren)
- der Bedarf an (sozialer) Teilhabe oder Teilhabe an Arbeit bei den Arbeitslosen.
Der Abbau hat sicherlich auch eine Einschränkung bei den Beschäftigungsträgern zur Folge, die oftmals, wenn auch unter erschwerten Bedingungen (s. Mittelkürzung) noch die Teilhabe an Arbeit für Arbeitslose absichern wollen.
Im Mittel lag die Zahl der Geförderten im Zeitraum Januar 2016 bis September 2023 bei rund 104.000. Dieses Niveau wurde zuletzt im Dezember 2021 erreicht. Der Höchstwert in dieser Zeit betrug rund 120.400 im November 2019. Dieser Monat war übrigens der einzige Monat, in dem die Zahl 120.000 überschritten wurde.
Offensichtlich sind 120.000 Förderungen der „Deckel“, bis zu der Beschäftigung für am Arbeitsmarkt Benachteiligte aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.
Die öffentliche geförderte Beschäftigung sollte zumindest die weiterhin große Zahl von Langzeitarbeitslosen stabilisieren, weitere Qualifikationsverluste vermeiden, soziale Isolierung beenden und ihre künftigen Arbeitsmarkt- und Berufschancen verbessern. Eine angemessene Ausgestaltung und Ressourcenausstattung erleichtern diese Ziele.