Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm des Bundes zugunsten langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter läuft nun schon seit 2015. Neue Eintritte sind nicht mehr möglich, weil das Programm ausläuft. Zum 8.1.2019 liegen neue Daten dafür vor. Von Interesse ist die Zahl der Abbrüche.
Spiegelbildlich zum Erfolg eines Programm sind sog. negative Austritte als Misserfolg zu werten. Bei einem positiven vorzeitigen Austritt wechselt beispielsweise ein Teilnehmer in eine ungeförderte Beschäftfigung. Negative Austritte liegen vor, wenn sich die Arbeitsmarktposition des Teilnehmenden nach dem Abbruch verschlechtert hat. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Teilnehmende nach dem Abbruch wieder arbeitslos ist.
Im Bundesdurchschnitt waren bislang 38,4% der Austritte negative Austritte (als Anteil an allen Austritten). Das ist ein hoher Wert. Und das, obwohl Teilnehmende und Arbeitgeber ein Coaching bekommen haben.
Die Negativ-Quote streut zwischen den Bundesländern stark. Der niedrigste Anteil an negativen Austritten liegt bei 30,1% in Hessen (gefolgt vom Saarland mit 30,5%), der Höchste bei 54,7% in Hamburg (gefolgt von Bremen mit 48,6%).
Für die „Abbrüche“-Teilnehmenden hat die Politik gegenwärtig keine Anschlußinstrumente im Rechtskreis SGB II vorgesehen; sie können nicht nach §16i SGB II (Soziale Teilhabe) gefördert werden.
Die hohe Abbruchquote, vor allem durch Abbruch seitens der Arbeitgeber bestimmt, könnte darauf verweisen, dass die Teilnehmenden die Erwartungen nicht so gut erfüllt haben wie bei der Platzbesetzung gedacht oder dass leistungsschwächere Leistungsberechtigte in das Programm aufgenommen wurden. Es stellt sich die Frage, welche Einflüsse das matching von Person und Stelle (Betriebsakquisiteur/in) und das Coaching (Coaches) haben. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil wesentliche Elemente des Bundesprogramms in das Teilhabechancengesetz übernommen wurden. Matching und Coaching sind vielleicht notwendig, aber nicht hinreichend.
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