Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.
Die angezeigte Kurzarbeit ist zugleich ein Frühindikator für zurückgehende Auftragseingänge. Da das Kurzarbeitergeld auf 12 Monate Bezugsdauer begrenzt ist, können länger anhaltende Auftragsausfälle zu Kündigungen und Arbeitslosigkeit führen.
Seit dem Sommer 2018 nimmt die Zahl der Personen, die von der von den Unternehmen angezeigten Kurzarbeit betroffen sind, zu.
Die monatlichen Durchschnittswerte in 2019 lagen (rd. 31.000) mehr als doppelt so hoch als in 2018 und 2017 (je rund 12.000). Im August 2019 war Kurzarbeit für rund 26.500 Beschäftigte angezeigt (im Vorjahresmonat 2018: rund 15.000) und im September hat sich die Zahl sprunghaft auf 57.176. erhöht und damit gegenüber dem Vormonat mehr als verdoppelt. Gegenüber dem Vorjahrsmonat hat sich die Zahl der angezeigten Personen in Kurzarbeit sogar mehr als vervierfacht. Im vierten Quartal ging die Zahl etwas zurück, blieb aber weiter hoch.
Das hohe Niveau in 2019 zeigt sich auch im Vergleich der Jahressummen.
Die Entwicklung der angezeigten Kurzarbeit lässt eine Dämpfung der Erwartungen in den Unternehmen zur Konjunktur nicht unrealistisch erscheinen. Deshalb überlegt die Bundesregierung die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs zu verlängern. Das soll aber nur bei einer Störung des gesamten Arbeitsmarktes möglich sein. Und die gibt es (noch) nicht.
(Aktualisierung des Beitrags vom 31.10.2019)