Das BMAS hat am 19.3.2020 erste Informationen zum Umgang mit Maßnahmen veröffentlicht, die differenzierter sind als die bisherigen Mitteilungen. Sie gehen auf die unterschiedlichen Maßnahmetypen (Projektförderung, Vergabe, Gutschein). Und sie betreffen beide Rechtskreise SGB III und SGB II. Gültig sind diese Informationen bis zum 31.3.2020
Auch wenn der Titel des Dokuments „Informationen“ trägt, werden sich vermutlich die meisten Jobcenter daran orientieren, um größtmögliche Rechtssicherheit zu haben. Damit bleiben regionale Abweichungen aber auch im Rahmen des aktuellen Spielraums möglich.
Darin nicht geregelt sind die Fragen zur Vergütung von Maßnahmen. Informationen dazu werden wohl in Kürze kommen.
Hier die erste Informationen zum Umgang mit Maßnahmen Stand 19.3.2020: