Der Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 ist eine Bundestagsdrucksache (Nr. 17/12051), die dem Bundestag 2013 vorlegt wurde.
Darin enthalten ist das Ergebnis der Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“. Dieses gibt Hinweise auf den aktuellen Umgang mit dem Virus SARS-CoV-2. Ab S. 55.
Die Auswirkungen auf die Erwerbstätigen und Volkswirtschaft sind erheblich; dies gilt aber auch für alle anderen Schutzgüter.
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Das BMAS hat am 19.3.2020 erste Informationen zum Umgang mit Maßnahmen veröffentlicht, die differenzierter sind als die bisherigen Mitteilungen. Sie gehen auf die unterschiedlichen Maßnahmetypen (Projektförderung, Vergabe, Gutschein). Und sie betreffen beide Rechtskreise SGB III und SGB II. Gültig sind diese Informationen bis zum 31.3.2020
Auch wenn der Titel des Dokuments „Informationen“ trägt, werden sich vermutlich die meisten Jobcenter daran orientieren, um größtmögliche Rechtssicherheit zu haben. Damit bleiben regionale Abweichungen aber auch im Rahmen des aktuellen Spielraums möglich.
Darin nicht geregelt sind die Fragen zur Vergütung von Maßnahmen. Informationen dazu werden wohl in Kürze kommen.
Hier die erste Informationen zum Umgang mit Maßnahmen Stand 19.3.2020:
Die Zahl der COVID 19-Fälle nimmt in Deutschland epidemisch zu. Stand 12.3.2020 sind 1.556 Personen erkrankt, drei Personen sind an dieser Krankheit gestorben.
Quelle der Daten: European Centre for Disease Prevention and Control Quelle der Daten: European Centre for Disease Prevention and Control
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Empirische Verhältnisse werden subjektiv verschieden wahrgenommen. Unterschiede, beispielsweise in der Einschätzung der Versorgung mit verschiedenen Bereichen am Wohnort, zeigen sich insbesondere geschlechtsbedingt.
Im Rahmen der Befragung „Demografischer Wandel in Deutschland“ wurden 2017 570 Männer und 634 Frauen befragt, wie sie das Arbeitsplatzangebot am Wohnort einschätzen (Ergebnisse einer Repräsentativuntersuchung im Auftrag des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, POLIS).
Den Angaben zufolge bewerten Frauen das Arbeitsplatzangebot am Wohnort deutlich schlechter als Männer.
Genauso unterschiedlich ist die Einschätzung der beruflichen Chancen am Wohnort. Auch hier nehmen Frauen die örtliche Lage deutlich schlechter wahr.
Die deutlich unterschiedlichen Sichtweisen zeigen nicht nur die Bedeutung geschlechtssensibler Statistiken, sondern auch die notwendige Berücksichtigung der subjektiven Sichtweise von objektiven Daten wie die des Arbeitsmarktes in der Berichterstattung.
Die 2010er Jahre waren wirtschaftlich durch eine positive Konjunkturentwicklung geprägt. Diese hat mit dazu beigetragen, dass die Zahl der Arbeitslosen zurückgegangen ist. Allerdings ging diese Entwicklung an den arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern vorbei. Der Trend zeigt – deutlich von der Gesamtentwicklung verschieden – eine steigende Anzahl von arbeitslosen Ausländerinnen und Ausländern seit den 1990ern.
Quelle: Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Suizid ist eine viel häufigere Todesursache als man der Berichterstattung nach vermuten würde. Die Berichterstattung in der Presse ist zur Vermeidung von Nachahmereffekten zurückhaltender. So sind Todesfälle durch Verkehrsunfälle wesentlich präsenter und die damit verbundenen Präventionsmaßnahmen wesentlich umfangreicher. In 2017 gab es über 9.200 Suizide und rund 3.300 Verkehrstote.
Die Zahl der Suizide pendelt in Deutschland seit vielen Jahren um die 10.000 und zeigt keinen wesentlichen Rückgang. In anderen Ländern war die Entwicklung positiver (z. B. fiel die Suizidrate in Finnland von rd. 23 % in 1999 auf unter 15 % in 2017). Der langjährige Mittelwert (1999 bis 2017) liegt bei 10.300 Suiziden in Deutschland.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Die Datenlage und Forschungssituation zu diesem Thema ist nicht sehr gut. Bekannt ist, dass Ältere und Männer häufiger sich selbst töten. In 2017 war das Verhältnis der Männer zu Frauen 3 zu 1.
Belegt ist auch ein positiver Zusammenhang zwischen Arbeitslosigkeit und Suizidrate: Steigt die Arbeitslosigkeit, nimmt die Suizidrate mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung zu; sinkt die Arbeitslosigkeit, geht auch die Suizidrate zurück. Dies zeigte u. a. eine Studie der Universität Zürich (Nordt, Carlos u. a. : Modelling suicide and unemployment: a longitudinal analysis covering 63 countries, 2000–11. In: The Lancet Psychiatry, 2015, S. 239-245). Und die Studie stellte darüber hinaus fest, dass die mit der Arbeitslosigkeit verbundenen Selbstmorde neunmal so häufig wie die der jüngsten Wirtschaftskrise (2008) waren.
Präventionsstrategien, die sich auf Arbeitslose und auf die Beschäftigung und ihre Bedingungen konzentrieren, sind nicht nur in schwierigen Zeiten, sondern auch in Zeiten einer stabilen Wirtschaft notwendig. Dass Suizid-Prävention wirken kann, zeigen zahlreiche Länder, darunter die Schweiz, deren Suizidrate nach der Einführung eines Präventionsplans seit 1990 um 48% gefallen ist. Bisher sind allerdings die Akteure der Arbeitsmarktpolitik kaum in die Prävention von Suiziden oder der Wiederholung von Suizidversuchen involviert. Maßnahmeträger, Jobcenter und Arbeitsagenturen sollten sich stärker mit der Prävention von Suizid auseinandersetzen und geeignete Aktivitäten einleiten.
Bei vorübergehendem, aber erheblichem Arbeitsausfall (insbesondere fehlenden Aufträgen) kann Kurzarbeit ein Instrument sein, um Kündigungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die betroffenen Beschäftigten für den Verdienstausfall eine anteilige Lohnersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung, das Kurzarbeitergeld. Die Unternehmen müssen dazu Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden (anzeigen). Wird der Kurzarbeit zugestimmt, werden die Unternehmen dadurch bei den Personalkosten entlastet.
Die angezeigte Kurzarbeit ist zugleich ein Frühindikator für zurückgehende Auftragseingänge. Da das Kurzarbeitergeld auf 12 Monate Bezugsdauer begrenzt ist, können länger anhaltende Auftragsausfälle zu Kündigungen und Arbeitslosigkeit führen.
Seit dem Sommer 2018 nimmt die Zahl der Personen, die von der von den Unternehmen angezeigten Kurzarbeit betroffen sind, zu.
Die monatlichen Durchschnittswerte in 2019 lagen (rd. 31.000) mehr als doppelt so hoch als in 2018 und 2017 (je rund 12.000). Im August 2019 war Kurzarbeit für rund 26.500 Beschäftigte angezeigt (im Vorjahresmonat 2018: rund 15.000) und im September hat sich die Zahl sprunghaft auf 57.176. erhöht und damit gegenüber dem Vormonat mehr als verdoppelt. Gegenüber dem Vorjahrsmonat hat sich die Zahl der angezeigten Personen in Kurzarbeit sogar mehr als vervierfacht. Im vierten Quartal ging die Zahl etwas zurück, blieb aber weiter hoch.
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Das hohe Niveau in 2019 zeigt sich auch im Vergleich der Jahressummen.
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Entwicklung der angezeigten Kurzarbeit lässt eine Dämpfung der Erwartungen in den Unternehmen zur Konjunktur nicht unrealistisch erscheinen. Deshalb überlegt die Bundesregierung die Dauer des Kurzarbeitergeldbezugs zu verlängern. Das soll aber nur bei einer Störung des gesamten Arbeitsmarktes möglich sein. Und die gibt es (noch) nicht.
(Aktualisierung des Beitrags vom 31.10.2019)
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Die Jobcenter können Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten als Bedarf nach dem SGB II (sog. Hartz IV) anerkennen und übernehmen (§ 22 Absatz 6 des SGB II).
In 2018 gab es 3.092.540 Bedarfsgemeinschaften (BG) im Jahresdurchschnitt (JD), wovon 17.982 einen anerkannten Bedarf an Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten hatten. Der Anteil der Bedarfsgemeinschaften mit einem solchen anerkannten Bedarf reicht von 0,08 Prozent in Hamburg bis zu 0,16 Prozent in Sachsen-Anhalt, der damit doppelt so hoch ist. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 0,12 Prozent.
Quelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Bundestagsdrucksache 19/15225; eigene Berechnungen
Die Summe dieser monatlichen Bedarfe belief sich auf durchschnittlich ca. 15 Mio. Euro, was einem Jahreswert von rund 181 Mio. Euro entspricht. Zwischen den Bundesländern streut die anerkannte monatliche Höhe dieses Bedarfs je Bedarfsgemeinschaft sehr stark. Der niedrigste Wert pro Bedarfsgemeinschaft liegt bei 162 Euro in Berlin und 4.603 Euro im Saarland. Der Durchschnitt pro BG in Deutschland liegt bei 838 Euro im Monat.
Quelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Bundestagsdrucksache 19/15225; eigene Berechnungen
Interessant ist es, dass in Berlin mit einem sehr geringen Betrag Wohnungen beschafft und Umzüge finanziert werden können. Im Falle des Saarlandes ist anzunehmen, dass häufiger als in anderen Bundesländern Mietkautionen übernommen werden und der Bedarf dafür nicht als Darlehen gedeckt wird oder dass Mietschulden häufiger anerkannt werden. Zu vermuten ist außerdem, dass es innerhalb der Bundesländer ebenfalls starke Unterschiede (z. B. Stadt/Land) gibt.
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Offensichtlich hat der Bund zum Jahresende eine Erhebung durchführen lassen, um zu erfahren, wie die Struktur der Arbeitgeber bei dem Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (gem. §16i SGB II) aussieht. Demnach setzen sich die Arbeitgeber wie folgt zusammen:
etwa 70 Prozent im privaten Sektor
19 Prozent öffentliche Arbeitgeber
7 Prozent kirchliche Arbeitgeber
Unter ihnen liegt der Anteil der sog. Beschäftigungsträger insgesamt bei etwa einem Drittel.
Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm des Bundes zugunsten langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter lief von 2015 bis 2019. Zum 8.1.2020 liegen neue Daten dafür vor, die nun die Gesamtzeit berücksichtigen. Von Interesse ist die Zahl der Abbrüche.
Spiegelbildlich zum Erfolg eines Programm sind sog. negative Austritte als Misserfolg zu werten. Bei einem positiven vorzeitigen Austritt wechselt beispielsweise ein Teilnehmer in eine ungeförderte Beschäftigung. Negative Austritte liegen vor, wenn sich die Arbeitsmarktposition der Teilnehmenden nach dem Abbruch verschlechtert hat. Dies trifft insbesondere zu, wenn Teilnehmende nach dem Abbruch wieder arbeitslos wurden.
Im Bundesdurchschnitt waren bislang 31,2% der Austritte negative Austritte (als Anteil an allen Austritten; Quelle aller Daten: Bundesverwaltungsamt, 8.1.2020). Das ist ein hoher Wert. Und das, obwohl Teilnehmende und Arbeitgeber ein Coaching bekommen haben.
Die Negativ-Quote streut zwischen den Bundesländern stark (aber auch in den Bundesländern). Der niedrigste Anteil an negativen Austritten liegt bei 23,1 % in Hessen (in Waldeck-Frankenberg 4,4 %; gefolgt von Sachsen mit 27,6 %), der Höchste bei 46 % in Hamburg (gefolgt von Bremen mit 38,3% und hier vor allem wegen Bremerhaven). Die Hamburger Abbruchquote ist demnach doppelt so hoch wie die in Hessen.
Für die „Abbrüche“-Teilnehmenden hat die Politik zum Programmende keine Anschlußinstrumente im Rechtskreis SGB II vorgesehen; allerdings wurden in 2019 die Übergangsregelungen gelockert.
Die hohe Abbruchquote geht in drei von vier Fällen (bundesweiter Durchschnitt 74,6 %) auf den Abbruch seitens der Arbeitgeber zurück. Vor allem in Hamburg (93,1 %) und Bremen (85,5 %) haben Arbeitgeber gekündigt. Fast 30 Prozentpunkte weniger waren es im Saarland (64,3 %) und Schleswig-Holstein (66,9 %).
Der hohe Arbeitgeber-Anteil bei den Kündigungen könnte darauf verweisen, dass die Teilnehmenden die Erwartungen nicht so gut erfüllt haben wie bei der Platzbesetzung gedacht oder dass leistungsschwächere Leistungsberechtigte in das Programm aufgenommen wurden.
Der Zusammenhang zwischen Arbeitgeber-Anteil von Kündigungen und Anteil negativer Austritte je Bundesland ist positiv, aber nicht sehr stark.
Es stellt sich weiter die Frage, welche Einflüsse das matching von Person und Stelle (Betriebsakquisiteur/in) und das Coaching (Coaches) haben.
Der Statistik nach gibt es auf Ebene der Bundesländer keinen signifikanten Zusammenhang zwischen Umfang des Coachings pro Teilnehmenden und Anteil negativer Austritte. Der beobachtete Coaching-Umfang ist möglicherweise ohne Einfluss auf die Beschäftigungsdauer und die Vermeidung von negativen Abbrüchen. Vielleicht wären dafür mehr Coaching-Stunden oder andere Rahmenbedingungen besser gewesen. Matching und Coaching sind hier vielleicht notwendig, aber nicht hinreichend. Dies zu beachten ist vor allem deshalb wichtig, weil wesentliche Elemente des Bundesprogramms in das Teilhabechancengesetz übernommen wurden.