„Egoistische“ Motive ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer/-innen

Im Zusammenhang mit der verstärkten Zuwanderung nach Deutschland seit 2015 haben sich sehr viele Menschen vermehrt ehrenamtlich als Flüchtlingshelfer/-in engagiert und dieses Engagement hält an. Dabei stehen verschiedene persönliche Motive im Vordergrund – eher „altruistische“ und eher „egoistische“ Motive.

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, in wieweit ehrenamtliche Flüchtlingshelfer/-innen bei der Unterstützung von Flüchtlingen „egoistische“ Motive verfolgen.

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Absentismus und subjektive Berufsorientierung

Zu Beginn des Jahres erschien das Lexikon der Schulsozialarbeit, herausgegeben von Herbert Bassarak beim Nomos-Verlag in Baden-Baden, in der 1. Auflage.

Darin habe ich zwei Stichwörter beigetragen

  1. Absentismus im Kontext von Kindeswohlgefährdung
  2. Berufsorientierung, subjektive

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand Januar 2018

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Januar  2018 vor.

 

Anträge

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr fürLangzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde konnten bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.

Nun sind zum 31.12.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes von 20.000 darstellt.

Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.

Bewilligungen

Die Zahl der bewilligten Plätze zum 31.1.2018 hat sich um 42 gegenüber dem Dezember 2017 erhöht. Im  Sachsen gab es den größten Zuwachs (+17). In Brandeburg sank die Zahl der bewilligten Plätze um 6  gegenüber dem Vormonat.

Im  Januar 2018 sind nun 17.551 Plätze bewilligt, was einem Anteil von 89,35% der beantragten Plätze entspricht. Das Saarland und Sachsen haben eine Bewilligungsquote von über 99%. Bei Sachsen gibt es wohl noch einen Datenfehler, da mehr (5) Plätze bewilligt als beantragt wurden. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (65,46%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.

Es bleiben noch 2.092 Plätze zu bewilligen.

Teilnahmen

Von den bewilligten Plätzen sind zum 31.1.2018 16.205 Plätze besetzt (92,33%). Damit ist ein Zuwachs von 129 Plätzen gegenüber dem Dezember 2017 verbunden. Nordrhein-Westfalen den größten Zuwachs bei den Besetzungen (+41). In Brandenburg nahm die Zahl der Plätze gegenüber dem Vormnat um 6 ab. Die höchste Besetzungsquoten haben Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt mit jeweils über 97%. Die niedrigste Besetzungsquote weist Niedersachsen auf (85,52%), danach folgt Nordrhein-Westfalen (89,03%). Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint.

Es bleiben noch 1.346 Plätze zu besetzen.

Tabelle Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 1/2018

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 1/2018

Zusammenhang von Besetzungsquote und Bewilligungsquote

Aufgrund der regionalen Streuung der Bewilligungs- und Besetzungsquoten steltl sich die Frage, ob beide Quoten in einem Zusammenhang stehen. So wäre eine Strategie der Jobcenter denkbar, im ersten Schritt großzügig Programmplätze zu bewilligen und im zweiten Schritt dann immer noch restriktiv besetzen zu können. Eine andere Strategie könnte sich darin zeigen, restriktiv Programmplätze zu bewilligen und dann relativ offen die Plätze zu besetzen.

Eine Analyse der beiden Quoten ergibt, dass es dafür nur einen mittelstarken Zusmmanehang gibt (R = .47, R² = .22), der allerdings nicht signifikant ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Aussage lediglich für die Ebene der Bundesländer gilt, welche auch nur 16 Beobachtungswerte umfasst.

Streudiagramm Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten im Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten im Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Vorläufiges Fazit

Die Entwicklungen ( s. Langzeitentwicklung des Programms) zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb  der ersten fünf Monaten. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung verlangsamt hat.

Eine niedrige Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf, gepaart mit einer unterdurchschnittlichen Bewilligungsquote. Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik „Sozialer Arbeitdsmarkt“ wohl komplexer ist als es scheint. Lediglich ein Programm aufzulegen reicht noch nicht aus.

Andreas Hammer

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Entwicklung des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zum Dezember 2017

Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm des Bundes zugunsten langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter läuft nun schon seit mehr als zwei Jahren.

Am 31.12.2017 waren 20.443 Teilnehmende1 (31.7.2017: 18.765; 31.3.2017: 16.186; 30.9.2016: 10.939; 31.5.2016: 6.893) in 304 Jobcentern im Programm (bei weiteren Jobcentern gab es einen Widerruf). Davon waren in zwei Jobcentern noch keine Teilnehmenden gebucht.

Die Bundesregierung beabsichtigt mit diesem Programm, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.

Jobcenter als einziger Typ von Antragsteller konnten eine Förderung nach dem ESF beantragen für

  • die Akquisition von Arbeitsplätzen in Betrieben (Betriebsakquisiteure)
  • das Coaching von MaßnahmeteilnehmerInnen und ihren Arbeitgebern (welches auch durch Dritte durchgeführt werden kann) sowie
  • Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber.

Welchen Stand hat das Programm bis zum 31.12.2017 erreicht, dem Stichtag nach dem keine Teilnehmenden mehr in das Programm eintreten können?

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Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt 2016-2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt) kann die zeitliche Entwicklung 2016/2017 gezeigt werden.

In der ersten Förderrunde steigen die Zielerreichungsquote (Anzahl besetzter Plätze an beantragten Plätzen), die Bewilligungsquote (Anzahl bewilligter Plätze an beantragten Plätzen) sowie die Besetzungsquote (Anzahl besetzter Plätze an bewilligten Plätzen) allmählich an. Sie erreichen mit Ausnahame der Zielerreichungsqupte knapp über 90%. Die Zielerreichung bleibt bei rund 84%.

Aufgrund dieser positiven Entwicklung beschloß die Bundesregierung eine Verdoppelung der Platzzahlen von 10.000 auf 20.000. Die 2. Förderrunde Anfang 2017 bewirkt eine Verzögerung der Besetzung, sodass die Besetzungsquote zunächst sinkt um dann wieder deutlich zu steigen. Neue Bewilligungen können wieder ausgesprochen werden, so dass diese Zahlen ebenfalls schnell steigen. Nach kurzer Zeit laufen die Entwicklungen von Bewilligungen und Besetzungen wieder parallel. Mit dem Start sinkt selbstverständlich die Zielerreichungsquote, um aber sehr zügig zu steigen auf zuletzt (Dezember 2017) rund 82%.

Entwicklung Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Entwicklung Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (Quelle der Daten: Bundesverwaltungsamt; eigene Berechnungen; Für den Januar liegen keine Werte vor.)

Trotz der hohen Anforderungen an die Arbeitsplätze wegen den Kritierien Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und öffentliches Interesse, konnten sehr schnell über einen langen Zeitraum himweg die Plätze des Programms in einem hohen Umfang ausgeschöpft werden.

Das Programm soll den Vorstellung der Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD dennoch nicht verlängert werden, sondern auslaufen. Was aus den Bestands-Teilnehmenden wird, deren Förderung ausläuft, dazu gibt es seitens der Regierung keine Hinweise.

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Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen 2017

Im Jahr 2016 hat die frühere Bundesministerin Nahles das „Arbeitsmarktprogramm Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ angekündigt, welches der Bundestag dann mit Rechtswirkung zum 1.8.2016 beschlossen hat. Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – FIM – sind formal ähnlich wie Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgestaltet, unterscheiden sich aber vor allem von der Zielsetzung her.

Im Folgenden werden die Ausgestaltung der FIM und der aktuelle Stand der Maßnahmen zum 30.11.2017 dargestellt*.

Der Bestand an Teilnehmenden lag im August 2017 bei rund 7.900.
Die Ausgaben im Jahr 2017 beliefen sich zum 31.12.2017 auf 18.734.179 Euro.

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand Dezember 2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Dezember 2017 vor.

Anträge

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr fürLangzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde konnten bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.

Nun sind zum 31.12.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes von 20.000 darstellt.

Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.

Bewilligungen

Die Zahl der bewilligten Plätze zum 31.12.2017 hat sich um 32 gegenüber dem November 2017 erhöht. Im Bayern gab es den größten Zuwachs (+15). In Nordrhein-Westfalen sank die Zahl der bewilligten Plätze um 15  gegenüber dem Vormonat.

Im Dezember 2017 sind nun 17.509 Plätze bewilligt, was einem Anteil von 89,14% der beantragten Plätze entspricht. Das Saarland und Sachesen haben eine Bewilligungsquote von über 99%. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (65,06%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.

Es bleiben noch 2.134 Plätze zu bewilligen.

Teilnahmen

Von den bewilligten Plätzen sind zum 31.12.2017 16,076 Plätze besetzt (91,82%). Damit ist ein Zuwachs von 124 Plätzen gegenüber dem November 2017 verbunden. Nordrhein-Westfalen den größten Zuwachs bei den Besetzungen (+64). In Niedersachsen nahm die Zahl der Plätze gegenüber dem Vormnat um 5 ab. Die höchste Besetzungsquoten haben Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Brandenburg mit jeweils über 97%. Die niedrigste Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf (86,26%). Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint.

Es bleiben noch 1.433 Plätze zu besetzen.

Tabelle Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 12/2017

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 12/2017

Zusammenhang von Besetzungsquote und Bewilligungsquote

Aufgrund der regionalen Streuung der Bewilligungs- und Besetzungsquoten steltl sich die Frage, ob beide Quoten in einem Zusammenhang stehen. So wäre eine Strategie der Jobcenter denkbar, im ersten Schritt großzügig Programmplätze zu bewilligen und im zweiten Schritt dann immer noch restriktiv besetzen zu können. Eine andere Strategie könnte sich darin zeigen, restriktiv Programmplätze zu bewilligen und dann relativ offen die Plätze zu besetzen.

Eine Analyse der beiden Quoten ergibt, dass es dafür nur einen mittelstarken Zusmmanehang gibt (R = .47, R² = .22), der allerdings nicht signifikant ist. Dabei ist zu beachten, dass diese Aussage lediglich für die Ebene der Bundesländer gilt, welche auch nur 16 Beobachtungswerte umfasst.

Streudiagramm Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten im Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Zusammenhang von Bewilligungs- und Besetzungsquoten im Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Vorläufiges Fazit

Die Entwicklungen zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb  der ersten fünf Monaten. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung verlangsamt hat.

Die niedrigste Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf, gepaart mit einer unterdurchschnittlichen Bewilligungsquote. Gerade von Nordrhein-Westfalen heißt es häufig, dass hier der Bedarf an einem sozialen Arbeitsmarkt hoch ist und dennoch bleiben rund 1.400 beantragte Plätze unbesetzt. Das zeigt, dass die Problematik wohl komplexer ist als es scheint. Lediglich ein Programm aufzulegen reicht noch nicht aus.

Andreas Hammer

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EU-Konsultation zu den EU-Fonds im Bereich der Kohäsion mit ESF und EFRE

Die EU-Kommission führt wieder eine Konsultation durch, aktuell zu den EU-Fonds im Bereich der Kohäsion. Dazu gehören der ESF und EFRE.

2018 wird die Kommission ihre langfristige Finanzplanung für die Zeit nach 2020 vorlegen und Vorschläge für die nächste Generation von Finanzierungsprogrammen machen.

Es geht diesem Mal nicht nur um die nächste Förderperiode wie früher. Denn nun gilt es auch die Auswirkungen eines Brexit zu berücksichtigen.

Außerdem gibt es verschiedene Szenarien, die zu einer Mittelkürzung führen würden. In der EU wird teilweise heftig diskutiert, weshalb ein wirtschaftsstarkes Land wie Deutschland Fördermittel des ESF oder EFRE bekommen soll. Betroffen sind davon zahlreiche Bundes- und Landesprogramme, die Menschen helfen ihre Arbeitslosigkeit zu beenden.

Unter diesem Blickwinkel ist eine Beteiligung an der Diskussion nützlich. Hier geht es zur Konsultation und Fragebogen.

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GroKo-Sondierung und sozialer Arbeitsmarkt

Die bisherigen Regierungsparteien CDU, CSU und SPD haben als ein Ergebnis ihrer Sondierung für eine Große Koalition ein 28-Seiten Dokument veröffentlicht. Daraus gehen die Vorschläge dieser Parteien für die Fortsetzung der Regierungskoalition hervor. Zum Thema Arbeitsmarkt ist unter anderem Konsens:

„Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung,  Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den  Arbeitsmarkt vorantreiben. Dazu schaffen wir ein neues Regelinstrument im SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ und ermöglichen auch in den Ländern den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir stellen uns eine Beteiligung von 150 000 Menschen vor. Die Finanzierung des Programms muss über
den Eingliederungstitel gewährleistet werden, den wir hierfür um eine Mrd. Euro jährlich aufstocken werden.“ (S. 8 des Ergebmis-Dokuments vom 12.1.2018)

Insgesamt sind die Formulierungen und Ziele sehr vage gehalten. Etwas konkreter sind lediglich die Förderung von 150.000 Langzeitarbeitslosen mit einem um 1 Mrd. EUR pro Jahr erhöhten Eingliederungstitel der Jobcenter (Zeitraum unklar). Was heißt das heruntergebrochen?

Legt man die zusätzliche Fördersumme von 1 Mrd. EUR auf die 150.000 Förderfälle um, so geht es um einen Monatsbetrag von rund 556 EUR pro Person. Dies gilt dann, wenn die Summe komplett den Langzeitarbeitslosen direkt zu Gute kommt. Werden davon noch Kosten für die Administration, Coaches, Maßnahmeträger usw. abgezogen, dann ist es entsprechend weniger.

Zum Vergleich: Der durchschnittliche  Förderaufwand für eine Arbeitsgelegenheit (AGH) betrug deutschlandweit in 2016 im Monat 402 EUR. Hamburg und Bremen gaben bereits 2016 für eine AGH mehr als 600 EUR monatlich aus (s. auch Zusätzliche Arbeiten).

Grafik Durchschnittliche Kosten AGH 2016 pro Teilnahme und Monat nach Bundresländern

Durchschnittliche Kosten AGH 2016 pro Teilnahme und Monat nach Bundesländern

Fazit: Mit dem von den Sondiererinnen und Sondierern vorgesehenen Budget läßt sich möglicherweise eine bessere AGH finanzieren.  Für einem ganzheitlichen Ansatz mit Qualifizierung,  Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den  Arbeitsmarkt ist mehr Geld nötig, wenn die Regierung in spe es ernst meint.

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand November 2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den November 2017 vor. Weiterlesen

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