Merkmale ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer/-innen zur Unterstützung der Arbeitssuche von Flüchtlingen

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, in wieweit ehrenamtliche Flüchtlingshelfer/-innen einen Beitrag zur Unterstützung der Arbeitssuche für Flüchtlinge leisten und inwieweit dies einen Einfluss darauf hat, ob sich Flüchtlinge Sorgen machen über die Schwierigkeit einen Arbeitsplatz zu finden. (Beitrag zum download: Hammer_Ehrenamtliche Fluechtlingshelfer und Unterstuetzung der Arbeitssuche) Weiterlesen

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Weiterbildungsbeteiligung hängt vom Erwerbsstatus ab

Weiterbildungsbeteiligung hängt wesentlich vom Erwerbsstatus ab. Das ist das Ergebnis einer  vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragten Studie „Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2016 – Ergebnisse des Adult Education Survey AES-Trendbericht“ vom Juli 2017.

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand 7/2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Juli 2017 vor.

Anträge

Die Bundesregierung hat zum 1.1.2017 die Zahl der Programmplätze von 10.000 auf 20.000 erhöht. Hintergrund könnte die Entwicklung der Zunahme an Flüchtlingen gewesen sein und der parallelen gesellschaftlichen Erwartung mehr fürLangzeitarbeitslose zu tun. In der damit verbundenen zweiten Förderrunde können bisher nicht berücksichtige Jobcenter und Anträge eine Förderung erhalten. Nicht nur war das Interesse in der zweiten Förderrunde geringer, sondern dem 1. Zwischenbericht der Programmevaluation zufolge war auch die Antragsqualität geringer (S. 23). Da hier weniger Plätze als erwartet und finanzierbar beantragt wurden, wurde den Jobcentern der ersten Förderrunde die Möglichkeit zur Aufstockung ihrer Platzzahlen gegeben.

Nun sind zum 31.07.2017 19.643 Plätze beantragt, was eine fast vollständige Ausschöpfung des Förderkontingentes darstellt. Die Zunahme zwischen dem November 2016 und dem April 2017 beträgt 9.359 Plätze.

Von den Anträgen der 2. Förderrunde haben die Jobcenter Enzkreis und Rastatt je 5 Plätze zur Förderung beantragt. Die höchste Zahl haben die Jobcenter Hamburg (291), Bielefeld (200) und Saarbrücken (200) beantragt. In der ersten Förderrunde hat das Jobcenter Kaufbeuren 13 Plätze beantragt, Berlin-Neukölln 500 und Leipzig 400 Plätze.

In den Monaten Mai, Juni und  Juli 2017 gab es keine weiteren Anträge.

Bewilligungen

Die Zahl der bewilligten Plätze zum 31.7.2017 hat sich um 221 gegenüber dem Juni 2017 erhöht. Im Saarland gab es den größten Zuwachs. In Nordrhein-Westfalen sank die Zahl der bewilligten Plätze um 101  gegenüber dem Vormonat, oblgeich davor dieses Bundesland den größten Zuwachs an Bewilligungen hatte..

Im Juli  2017 sind nun 16.689 Plätze bewilligt, was einem Anteil von ca. 845 der beantragten Plätze entspricht. Berlin hat eine Bewilligungsquote von 98,3%, gefolgt von Sachsen mit einer Bewilligungsquote von 95,4%. Rheinland-Pfalz hat weiterhin die geringste Bewilligungsquote (60,6%). Insgesamt haben die süddeutschen Bundesländer sehr geringe bzw. unterdurchschnittliche Bewilligungsquoten.

Es bleiben noch 2.954 Plätze zu bewilligen.

Teilnahmen

Von den bewilligten Plätzen sind zum 31.7.2017 14.425 Plätze besetzt (86,4%). Damit ist ein Zuwachs von 534 Plätzen gegenüber dem Juni 2017 verbunden. Da im Vormonat sehr viele Bewilligungen erfolgt sind, hat Nordrhein-Westfalen den größten Zuwachs bei den Besetzungen. In Hamburg nahm die Zahl der Plätze gegenüber dem Vormnat um 2 ab. Die höchste Besetzungsquote haben Berlin (97,8%) und Sachsen-Anhalt (97,6%). Die niedrigste Besetzungsquote weist Nordrhein-Westfalen auf (74,8%).

Es bleiben noch 2.264 Plätze zu besetzen.

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern - 7/2017

Arbeitsplätze im Rahmen des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach Bundesländern – Stand 7/2017

Entwicklung

Im November 2015 waren 180 Plätze im Bundesprogramm besetzt. Im Februar 2016 kamen rund 4.000 Teilnehmende dazu. Mit Beginn der 2. Förderrunde haben die monatlichen Zugänge wieder zugenommen. Entsprechend hat der Bestand kontinuierlich zugenommen. Im Mai 2017 waren in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit 12.493 im Bestand. Seit April 2017 nehmen die Zuwächse jedoch wieder ab.

Entwicklung Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Entwicklung Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

Bei den Zahlen ist zu beachten, dass die Stichtage für die Zählungen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von den Stichtagen der Programmstatistik abweichen. Dadurch ergeben sich verschiedene Zahlen für einen Monat. So beträgt die Differenz beispielsweise für den Juli 2017 1.189 Plätze.

Vorläufiges Fazit

Die Entwicklungen zeigen, dass es den Jobcentern in kurzer Zeit gelungen ist, weitere Programmplätze zu bewilligen und zu besetzen. Der Großteil der Aufstockung mit der neuen Förderrunde erfolgte innerhalb  der ersten fünf Monaten. Allerdings zeigt der Rückgang des monatlichen Zuwachses seit April 2017, dass sich die Entwicklung schon bald verlangsamen kann. Verliefe die weitere Entwicklung in 2017 analog zu der in 2016 wäre bis Dezember 2017 noch mit weiteren 720 Zugängen zu rechnen und der Bestand würde dann bei rund 15.000 Personen zum Jahresende 2017 liegen.

Andreas Hammer

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Entwicklung des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zum Juli 2017

Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierte Förderprogramm des Bundes zugunsten langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter läuft nun schon seit mehr als zwei Jahren.

Am 31.7.2017  waren 18.765 Teilnehmende1 (31.3.2017: 16.186; 30.9.2016: 10.939; 31.5.2016: 6.893) in 305 Jobcentern im Programm (bei weiteren drei Jobcentern gab es einen Widerruf; zum 31.3.2017: 305;; zum 30.9.2016: 303, zum 31.12.2015: 312, zum 31.5.2016: 305;). In drei Jobcentern waren noch keine Teilnehmenden gebucht (Dokument zum Download: Hammer_ESF-LZA-20170731).

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Umfang zusätzlicher Arbeiten in der Arbeitsmarktförderung

Im Folgenden wird der Frage nachgegangen, in welchem Umfang zusätzliche Arbeiten im Rahmen der deutschen Arbeitsmarktpolitik gefördert werden. Nachdem vor allem die Arbeitsgelegenheiten gemäß dem SGB II von allen Seiten mit Ausnahme der Maßnahmeträger kritisiert und im Umfang abgesenkt wurden, hat der Bund mit den sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) ein neues Instrument geschaffen, welches zusätzliche Arbeiten fördert.

Aktuell existieren folgende Maßnahmetypen, die zusätzliche Arbeiten fördern:

  1. Arbeitsgelegenheiten gem. §16d SGB II

  2. Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG

  3. Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt

  4. FIM (Arbeitsgelegenheiten) gem. § 5a AsylbLG

Andere Instrumente mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Hammer 1999) oder Bürgerarbeit (Hammer 2011) wurden in früheren Jahren abgeschafft.

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Sinkende Arbeitsproduktivität und Beschäftigungseffekte

Die steigenden Beschäftigtenzahlen werden seitens der Politik regelmäßig mit den Wirkungen der Arbeitsmarktreformen seit 2003 in Verbindung gebracht (Agenda 2010). In den Vorschlägen der sog. Hartz-Kommission war als Strategie zur Reduzierung der Arbeitslosigkeit die Senkung der durchschnittlichen Produktivität in der Ökonomie vorgeschlagen. Denn eine größere Lohnspreizung in Richtung geringvergüteter Beschäftigung (Ausweitung von Minijobs) und Subventionierung von Unternehmen bei Einstellung von Arbeitslosen sowie die Förderung von arbeitsintensiven Beschäftigungsverhältnissen mit geringen Qualifikationsanforderungen (auch Zeitarbeit) vor allem in Dienstleistungsbranchen senken die durchschnittliche Produktivität. Bei Branchen mit geringer Arbeitsproduktivität und geringer Kapitalintensität (Niedriglohnsektor) können eher Beschäftigungseffekte entstehen. Wo weniger rationalisiert wird, fallen auch weniger Arbeitsplätze weg.

Eine sinkende Arbeitsproduktivität trägt so zu steigenden Beschäftigtenzahlen bei. Allerdings ist der Trend zu einer sinkenden Arbeitsproduktivität schon länger zu beobachten, nicht erst seit der Agenda 2010 (s. Abbildung). Die Agenda 2010 hat jedoch die Zumutbarkeitsregelungen im SGB II verschärft, was Auswirkungen auf das Lohngefüge haben und Lohnzurückhaltungen fördern kann.

Entwicklung der Arbeitsproduktivität in Deutschland

Entwicklung der Arbeitsproduktivität in Deutschland

Langfristig ist eine solche Strategie weder ökonomisch (wegen der Weltmarktorientierung der Wirtschaft in Deutschland) noch politisch (wegen der als ungerecht empfundenen Lohnspreizung, Transferleistungen für working poor) von Vorteil.

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Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand 6/2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Juni 2017 vor. Weiterlesen

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Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen mit kürzeren Bewilligungsdauern

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat angekündigt 2018 die Mittel für Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) zurückzufahren und den Jobcentern freiwerdende Mittel zu überlassen. Damit im Zusammenhang steht, dass die Verpflichtungsermächtigungen des BMAS dafür deutlich reduziert werden sollen. Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen für 2018 in einigen Regionen geringer sein können als die voraussichtlich abzurechnenden Beträge.

In der Konsequenz werden, so beispielsweise in Baden-Württemberg angekündigt, die Bewilligungsdauern für Neu- und Verlängerungsanträge bei internen und externen FIM auf 6 Monate begrenzt werden (bisher max. 12 Monate bei Neuanträgen).

Liefen die FIM weniger gut an als geplant (s. Entwicklung FIM und BIAJ 3/2017), so werden nun dort, wo die FIM besetzt werden können, die Bewilligungszeiten gekürzt.

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Bastelarbeiten im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt?

Die geförderten Beschäftigten im Bundesprogramm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt verrichten zusätzliche Arbeiten im öffentlichen Interesse, die wettbewerbsneutral sein sollen. Die gleichen Kriterien gelten auch für Arbeitsgelegenheiten (AGH) gem. §16d SGB II. Diese Anforderungen haben bei den AGH gelegentlich zu seltsamen Ergebnissen geführt.

Nun finden sich im Leitfaden zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ Hinweise, wie Maßnahmeträger mit Einnahmen umgehen sollen, die sie im Programm erzielt haben. In diesem Zusammenhang sind nun auch Bastelarbeiten erwähnt.

„Einnahmen, die mittelbar durch den geförderten Teilnehmer erzielt werden, sind nur unproblematisch, wenn sie zweckgebunden für Sach- und/oder Verwaltungskosten des Projektes eingesetzt werden sollen.

Beispiel: Die geförderte Kraft arbeitet gebrauchte Möbel auf. Die aufgearbeiteten Möbel werden verkauft. Die erzielten Einnahmen dienen ausschließlich der Sachkostendeckung zur Aufarbeitung der verkauften Möbel (z.B. für Holz, Ersatzteile, Farbe).

Folgende Einnahmen sind unschädlich und schließen eine Förderung nicht aus:

• Einnahmen durch den Verkauf von Sachgütern (z.B. im Sozialkaufhaus: der geförderte Beschäftigte arbeitet alte Möbel oder sonstige gespendete Gegenstände auf, die verkauft werden), wenn diese zur Sachkostendeckung des Projektes dienen.

• Kostendeckende Einnahmen für Sachmittel und Verbrauchsmaterial („Kostenbeitrag“ von Nutzern, z.B. Farbe für aufzuarbeitende Möbel oder Teilnehmerbeitrag für Materialkosten im Rahmen eines Bastelprojektes).“

Leitfaden zum Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“, S. 16

Wer bastelt hier mit wem?

Um wessen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt geht es hier?

Vielleicht geht es auch um eine völlig neue Integrationsstrategie?

Um Antwort wird gebeten.

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Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt: Stand Mai 2017

Für das Programm Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt (s. Aktuelle Entwicklung des Programms Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt)  liegen aktualisierte Zahlen für den Mai  2017 vor. Weiterlesen

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