Seit der letzten Novelle des Vergaberechts ist es möglich, die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Erfüllung sozialer Kriterien zu binden. So kann z. B. eine Kommune die Vergabe von Bauaufträgen daran knüpfen, dass der Auftragnehmer Arbeitslose bei der Auftragsabwicklung beschäftigt.
Der bisherige Leitfaden zur rechtskonformen Vergabe der EU-Kommission aus dem Jahr 2011 soll an die neue Rechtslage angepasst werden.
Bis zum 1. März 2018 läuft eine Konsultation der EU-Kommission über Umfang und Aufbau eines Leitfadens für eine sozial verantwortliche Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Konsultation wendet sich an alle Akteure, die der Vergabe zu tun haben, z. B. Kommunalverwaltungen, öffentliche Auftraggeber, Unternehmen und Organisationen der Sozialwirtschaft sowie gemeinnützige Einrichtungen.
In einem Fragebogen können Akteure u. a. ihre Veränderungsvorschläge mitteilen.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/SRPPGuideQuestionnaire?surveylanguage=DE
Eine Beteiligung an dieser Konsultation ist nützlich, damit die sozial verwantwortliche Vergabe intensiver genutzt wird.