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Teilnahmedauer bei der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Mit dem 10. Gesetz zur Änderung des SGB II ist zum 1.1.2019 der § 16e SGB II erneut novelliert worden. Damit soll die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen gefördert werden. Die maximal förderbare Teilnahmedauer ist nach dem Gesetz 730 Tage (2 Jahre … Weiterlesen

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