Die Jobcenter haben nun die Muster für Bescheide zur Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bekommen. Da diese den gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcenter in Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit und Kommune, zentral zur Verfügung gestellt werden, haben die SodEG-Antragsteller auf ihren Bescheid warten müssen. Diese Verzögerung ist zwar erklärlich, wirkt sich aber bei Trägern mit Existenzproblemen verschärfend und nicht sichernd aus.
Nun können Träger bald mit Bewilligungen rechnen. Aufgrund der komplexen Berechnung (11 Seiten Regelungen zur Nutzung der technischen Berechnungshilfe zur Ermittlung des Zuschusses mit Weisungscharakter) und Anrechnung von anderen Leistungen werden die Träger möglicherweise mit weniger Zuschüssen gefördert, als von ihnen erhofft.