Die Bundesagentur für Arbeit hat eine neue Weisung zur Wiederaufnahme von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II im Kontext des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.
Damit werden die Regelungen zur Durchführung von Arbeitsgelegenheiten den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Coronavirus SARS-CoV-2 angepasst.
Unter anderem ist erwähnt, dass in eine zumutbare AGH mit Rechtsfolgenbelehrung zugewiesen werden soll. Bei Pflichtverletzungen wird sanktioniert.