Eingliederung von Langzeitarbeitslosen – noch keine Trendwende

Als Instrument des sog. Teilhabechancengesetzes soll der § 16e SGB II seit 1.1.20219 die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen fördern (siehe auch hier und hier).

Im April 2021 betrug der Fallbestand 11.582 (vorläufige Zahl; Quelle der Zahlen: Statistik der Bundesagentur für Arbeit), die Zahl der Eintritte lag bei 378.

Seit September 2019 gehen die monatlichen Zugänge im Trend zurück (siehe auch hier). Diese Entwicklung setzt also bereits deutlich vor der Corona-Pandemie ein.

Seit Januar 2021 gehen außerdem die Bestandszahlen zurück – das kann sich allerdings noch ändern, sobald die Zahlen nicht mehr vorläufig sind.

Quelle der Daten: Statistik der Bundesagentur für Arbeit

Insgesamt sind bislang rund 18.980 Personen über das Instrument gefördert worden. Andererseits sind rund 7.400 bereits wieder ausgeschieden, was deutlich mehr als jeden Dritten betrifft (38,9 Prozent).

Die nächsten Monate werden zeigen, ob der Bund mit dem Instrument sein Ziel erreicht. Denn die maximale Förderdauer eines Arbeitsvertrags beträgt 24 Monate und nach und nach läuft die Förderung aus.

Pessimistisch stimmen der hohe Anteil des vorzeitiges negativen Endes der geförderten Arbeitsverträge – hauptsächlich in Folge von Kündigungen der Arbeitgeber – und die teilweise kurze Teilnahmedauer der Geförderten (s. hier).

Es scheint sich bereits jetzt ein Änderungsbedarf bei der Ausgestaltung der Förderung abzuzeichnen. Vor der anstehenden Bundestagswahl im September 2001 scheint dies nur untergesetzlich durch einen größeren örtlichen Ermessensspielraum der Jobcenter möglich.

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