Nach dem Referenten-Entwurf zum Bürgergeld-Gesetz steht nun der Gesetzesentwurf bereit, wie er in der Kabinettssitzung am 14.9.2022 beschlossen wurde.
Im Vergleich hat der Gesetzesentwurf rund 20 Prozent mehr Seiten.
Neu hinzugekommen sind Änderungen zum Regelbedarf.
Nunmehr wird das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.