Beschleunigt der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen aus Asyl-Herkunftsländern?

von Andreas Hammer ORCID iD icon

Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, sowohl jener aus der Ukraine als auch den Top-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit der Flüchtlinge und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024.

Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme aus den TOP 8-Asyl-Herkunftsländern im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat (zur Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge siehe https://kurzlinks.de/Hammer_Turbo). Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.

Die Asylherkunftsländer (TOP 8) umfassen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die nichteuropäischen Länder, aus denen in den Jahren 2012 bis Anfang 2015 die meisten Asylerstanträge kamen. Dazu gehören Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.

Analysemethode

Als Indikator für eine Beschleunigung wird in dieser Untersuchung die Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat herangezogen. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit ab Januar 2022 („Übergreifende Statistik zu Personen mit Staatsangehörigkeit aus den Asylherkunftsländern (TOP 8)“).

Der Job-Turbo sollte im zeitlichen Verlauf als eine beschleunigte Steigerung der Veränderung dieser Abgangsrate aufgefasst werden können. Ein CUSUM-Test (Cumulative Sum Control Chart, S: https://de.wikipedia.org/wiki/CUSUM) identifiziert Strukturbrüche in einer Zeitreihe. Der CUSUMQ-Test ist empfindlicher gegenüber plötzlichen Änderungen in einer sequentiellen Zeitreihe (er verwendet quadrierte standardisierte rekursive Residuen statt der kumulativen Summe der Abweichungen zwischen beobachteten und erwarteten Werten).

Ergebnisse

Der CUSUMQ-Test auf die Veränderungsraten der Abgangsraten zeigt keinen Strukturbruch. Die kumulierte Summe der quadrierten Residuen steigt im Trend an (siehe auch unten die Daten), besonders stark zwischen November 2022 und Februar 2023. Eine weitere größere Steigung besteht vom Dezember 2023 zum Januar 2024. Keiner der Werte wird signifikant.

CUSUMQ-Test: Kumulierte Summe der quadrierten Residuen von Januar 2022 bis Juni 2024; Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat

Die Veränderungsrate der Abgangsrate (gerundet) schwankt stark im gesamten Zeitraum zwischen 30 Prozent (Januar 2023) und 26 Prozent (Februar 2023). Besonders stark sind die Rückgänge zwischen August und Januar des Folgejahres. Entsprechend fallen zum Februar eines Jahres die Anstiege stärker aus. Die mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate betrug 1,13 Prozent.

Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juni 2024

Die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Arbeit lag im Durchschnitt des Beobachtungszeitraums bei 3,5 Prozent. Die höchste Abgangsrate wurde im September 2022 mit 4,7 Prozent erreicht; die niedrigste im Januar 2023 mit 2,4 Prozent. Auch die Abgangsrate ist von Schwankungen geprägt.

Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II gegenüber dem Vormonat von Januar 2022 bis Juni 2024

Fazit

Es gibt in der Zeitreihe keinen Strukturbruch. Der Job-Turbo ist nicht als Auslöser einer beschleunigten Veränderungsrate der Abgänge von arbeitslosen Personen mit Staatsangehörigkeit aus den TOP 8-Asylherkunftsländern im SGB II in Beschäftigung oder Selbstständigkeit festzustellen. Auch andere Einflüsse fehlen. Sowohl die Veränderung der Abgangsraten als auch die Abgangsraten selbst sind von Schwankungen nach oben und unten gekennzeichnet.

Eine längere Beobachtungsperiode ist nötig, um die Wirkung des Job-Turbos auf diese Personengruppe besser beurteilen zu können.

  • CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität
  • Kumulierte Summe der quadrierten Residuen
  • (‚*‘ zeigt Werte außerhalb des 95%-Konfidenzbands an)
  • 2022:03 0,066
  • 2022:04 0,066
  • 2022:05 0,107
  • 2022:06 0,113
  • 2022:07 0,125
  • 2022:08 0,191
  • 2022:09 0,194
  • 2022:10 0,265
  • 2022:11 0,285
  • 2022:12 0,322
  • 2023:01 0,512
  • 2023:02 0,682
  • 2023:03 0,687
  • 2023:04 0,698
  • 2023:05 0,715
  • 2023:06 0,745
  • 2023:07 0,752
  • 2023:08 0,799
  • 2023:09 0,799
  • 2023:10 0,810
  • 2023:11 0,818
  • 2023:12 0,822
  • 2024:01 0,950
  • 2024:02 0,964
  • 2024:03 0,976
  • 2024:04 0,999
  • 2024:05 0,999
  • 2024:06 1,000

In Kürze erfolgt ein Vergleich zwischen den Abgängen von ukrainischen und anderen Flüchtlingen sowie dem SGB II insgesamt hinsichtlich der Beschleunigung durch den Job Turbo.

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