Die Bundesregierung startete im Oktober 2023 den „Job-Turbo“ für Flüchtlinge, insbesondere aus der Ukraine im Bürgergeld-Bezug. Ziel ist die beschleunigte Aufnahme von Arbeit dieser Personengruppe und eine Reduzierung der Ausgaben der Jobcenter um 500 Mio. Euro im Jahr 2024. Im Wahljahr 2024 sind die Erwartungen an die Wirksamkeit hoch.
Im Folgenden wird untersucht, ob der Job-Turbo die Arbeitsaufnahme ukrainischer Flüchtlinge im Bürgergeld-Bezug tatsächlich beschleunigt hat. Zur Wirksamkeit selbst ist es noch zu früh für belastbare Aussagen.
Analysemethode
Als Indikator für eine Beschleunigung wird die Veränderung der Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung oder Selbstständigkeit (ohne Ausbildung) von arbeitslosen Ukrainer*innen im SGB II gegenüber dem Vormonat herangezogen. Die Daten stammen von der Bundesagentur für Arbeit ab Januar 2022 („Übergreifende Statistik zu Personen mit der Staatsangehörigkeit Ukraine“).
Mit dem Job-Turbo sollte im zeitlichen Verlauf als eine beschleunigte Steigerung der Veränderung dieser Abgangsrate aufgefasst werden können. Ein CUSUM-Test (Cumulative Sum Control Chart) identifiziert Strukturbrüche in der Zeitreihe dieser Veränderungsraten. Der CUSUMQ-Test ist empfindlicher gegenüber plötzlichen Änderungen.
Ergebnisse
Der CUSUMQ-Test, eine Analysemethode um Änderungen in einer sequentiellen Zeitreihe zu finden, zeigt einen Strukturbruch im August 2022, eingeleitet im Juni 2022 (Das Ergebnis des CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität siehe unten). Dies deutet auf einen Anstieg der Veränderungsraten hin und lässt sich mit der Gesetzesänderung zum 1.6.2022 (Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge in das SGB II) in Verbindung bringen.
Ab März 2023 ist ein Rückgang der kumulierten Summe der quadrierten Residuen zu beobachten. Zwischen Februar und Mai 2024 bewegen sich die Werte wieder deutlicher von der Null-Linie weg, was auf einen weiteren kommenden Strukturbruch hindeuten könnte – möglicherweise durch den Job-Turbo ausgelöst. Realistischerweise ist anzunehmen, dass seine Umsetzung nicht plötzlich, sondern mit einer Anlaufzeit, beschleunigend wirkt.
Die mittlere Veränderungsrate der Abgangsrate betrug:
- Vor Gesetzesänderung (bis Juni 2022): 12,38 %
- Juli 2022 bis Januar 2024: -1,5 %
- Gesamt bis Januar 2024: 0,81 %
- Februar bis Mai 2024: 21,25 %
Es gibt um den Februar eines Jahres Schwankungen, was ein saisonales Muster sein könnte.
Die Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Arbeit lag maximal bei 4,7 % (Juni 2022), sank dann auf 1,1 % (Januar 2023) und stieg zuletzt auf 3 % (Mai 2024) an. Der Durchschnitt erhöhte sich von 1,8 % (Juni 2022 – Januar 2024) auf 2,5 % (Februar – Mai 2024).
Fazit
Es gibt einen Strukturbruch in der Zeitreihe, die mit dem Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge zum SGB II in Verbindung gebracht werden kann.
Der Job-Turbo ist dagegen noch nicht als Auslöser einer beschleunigten Veränderungsrate der Abgänge von Arbeitslosigkeit in Arbeit festzustellen. Die Analyse der Veränderungsraten deutet an, dass der Job-Turbo seit Februar 2024 eine Beschleunigung der Arbeitsaufnahme bewirkt haben könnte. Allerdings ist der Zeitraum noch sehr kurz.
Insgesamt blieb die tatsächliche Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit in Beschäftigung auf einem niedrigen Niveau von zuletzt 3 %.
Ob die rund 19.900 Beendigungen der Arbeitslosigkeit zwischen Februar und Mai 2024 als Erfolg zu werten sind, hängt von den Erwartungen und der angestrebten Einsparung von 500 Mio. Euro ab (siehe auch https://kurzelinks.de/Hammer-UA-Bildung202404).
Eine längere Beobachtungsperiode ist nötig, um die Wirkung des Job-Turbos besser beurteilen zu können.
CUSUMSQ-Test auf Parameterstabilität
Kumulierte Summe der quadrierten Residuen (‚*‘ zeigt Werte außerhalb des 95%-Konfidenzbands an)
2022:03 0,015
2022:04 0,016
2022:05 0,023
2022:06 0,237
2022:07 0,476
2022:08 0,568 *
2022:09 0,608 *
2022:10 0,638 *
2022:11 0,653 *
2022:12 0,662
2023:01 0,739 *
2023:02 0,785 *
2023:03 0,789
2023:04 0,803
2023:05 0,803
2023:06 0,809
2023:07 0,809
2023:08 0,810
2023:09 0,810
2023:10 0,811
2023:11 0,813
2023:12 0,813
2024:01 0,818
2024:02 0,883
2024:03 0,946
2024:04 0,998
2024:05 1,000